Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben absetzbar?
Hallo,
da ich überhaupt nicht mehr weiß, ob und wie ich die Beiträge zur Riester-Rente im letzten Jahr bei meiner Steuererklärung eingetragen habe, muss ich jetzt hier mal nachfragen. Leider habe ich mir auch keine Kopie von meiner Steuererklärung gemacht. Ich habe gehört, dass man jetzt unter Umständen auch einen neuen Vordruck dafür benutzen kann oder sogar muss. Stimmt das und wenn ja, woher bekomme ich den? Gilt das nur für Riester oder auch für andere Beiträge zur Altersvorsorge?
AW: Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben absetzbar?
Hallo
Der neue Vordruck gilt ab dem Steuerjahr 2009. Den bekommst Du aus dem Internet oder direkt beim Finanzamt. Da Riesterbeiträge steuerlich absetzbar sind, bekommst Du von deiner Versicherung jedes Jahr die Abrechnung zugeschickt. Dabei ist die Abrechnung deiner Beiträge und Zulagen. Oben steht: zur Weiterleitung an das Finanzamt. Dieses mußt Du zusammen mit der Anlage Altersvorsorge mit der Steuererklärung abgeben.