Einkommens- oder Abgeltungssteuer für Riester-Rente

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  1. Avatar von Tamtamto
    Tamtamto

    Standard Einkommens- oder Abgeltungssteuer für Riester-Rente

    Hallo liebe Menschen im Forum.......


    Wenn ich sehr viel Glück habe und meinen Renteneinstieg mit 67 Jahren überhaupt noch erlebe, kann ich dann auch endlich über die Erträge aus meinem Riester-Vertrag verfügen. Viel wird es ja nicht sein, da ich jetzt auch nicht so wahnsinnig viel verdiene. Deshalb mache ich Gedanken darüber, wie die Erträge aus der Riester-Rente später versteuert werden. Denn das werden sie ja wohl mit Sicherheit....

    Muss ich dafür Einkommenssteuer zahlen oder wird hier Abgeltungssteuer einbehalten? Zweites ja nur dann, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteilt habe, oder? Wer kann mich aufklären?

    mfg.

  2. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Einkommens- oder Abgeltungssteuer für Riester-Rente

    Hallo

    Riesterrente gilt als Einkommen. Bedeutet, Deine gesetzliche Rente und Riester werden addiert. Daraus entsteht das Steuerpflichtige Brutto. Hiervon können noch Pauschalen abgezogen werden. Diese daraus entstandene Summe muß abzüglich eines Freibetrages versteuert werden. Der Freibetrag liegt 2010 bei 8004 € im Jahr für Alleinstehende. Dieser Freihbetrag steigt im Moment jedes Jahr. Im Schnitt der letzten 8 Jahre um jährlich 96 €. Heute aber darüber zu diskutieren, wie hoch er in 20 oder 30 Jahren ist, gleicht dem Blick in die Glaskugel.

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