Überhöhte Selbstbeteiligung für Mietwagen im Ausland

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  1. Avatar von Bergamotte
    Bergamotte

    Standard Überhöhte Selbstbeteiligung für Mietwagen im Ausland

    Guten Morgen;

    Ich hoffe, dass es hier im Forum jemanden gibt, der mir mit seiner Erfahrung helfen kann. Mein Sohn hat im Ausland – er studiert in Frankreich - einen Transporter für einen Umzug geliehen und musste dafür eine Kaution in Höhe von 1600 Euro per Scheck hinterlegen. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beläuft sich laut Mietvertrag in dieser Höhe. Leider hat er tatsächlich einen Schaden am Auto verursacht und soll jetzt innerhalb einer Woche 1600 Euro auftreiben, die er natürlich gar nicht auf seinem Konto hat. Grenzt diese Selbstbeteiligungshöhe nicht schon an Wucher???

    Was kann er tun, um den Betrag zu mindern? Wir können ihm das Geld leider auch nicht leihen oder schenken.

    Guruss, Bergamotte

  2. Avatar von leihwagenschutz
    leihwagenschutz ist offline

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    Danke
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    Standard AW: Überhöhte Selbstbeteiligung für Mietwagen im Ausland

    Hallo,

    nach dem Schaden lässt sich natürlich keine Versicherung mehr abschliessen. Bei zukünftigen Vorfällen ist aber ratsam:

    1) Eine Spezialversicherung wie zum Beispiel die von www.leihwagenversicherung.de vor der Übernahme des Fahrzeugs abzuschliessen. Damit lässt sich Selbstbeteiligung ganz ausschliessen, für alle Arten Schaden. Ihr Sohn hätte mit der Miettransporter-Police von Leihwagenversicherung.de Schutz für Schäden von bis zu 2.500 Euro gehabt!

    2) Es besteht normalerweise die Möglichkeit, ähnliche (jedoch normalerweise deutlich teurere und leistungsschwächere) Auschlussversicherungen direkt mit dem Verleih am Schalter abzuschliessen. Hierbei gilt aber, ganz genau zu prüfen, was eigentlich im Schutz inbegriffen ist, da diese Direktversicherungen die Selbstbeteiligungspflicht meistens nur mindern, jedoch nicht vollkommen aussschliessen (z.B von 1.500 Euro auf 350 Euro heruntersetzen). Weiterhin gilt, dass die schadensanfälligsten Teile (Dach, Windschutzscheibe, Reifen, Fahrwerk) sowieso von diesen Direktversicherungen oft ausgeschlossen sind. Das heisst, dass bei einem Sprung in der Windschutzscheibe vielleicht keine Leistung besteht.

    3) Als Kunde hat man das Recht, den Kostenvoranschlag der Werkstatt vorlegen zu lassen, um die Verhältnismässigkeit der Selbstbeteiligung zu überprüfen. Da der Verleih aber die Werkstatt selber bestimmt, ist das nur ein schwacher Schutz...

    Am besten also nächstes Mal vorher versichern. Hoffentlich ist alles irgendwie glimpflich verlaufen...

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