Steuerbefreiung von Beiträgen in die Pensionskasse
Guten Tag,
Mein Mann zahlt Beiträge zur einer Pensionskasse ein, sein Arbeitgeber auch. Die Beiträge meines Mannes werden vom Nettogehalt einbehalten und sind daher natürlich nicht steuerfrei und auch nicht sozialversicherungsfrei. Jetzt lese ich aber immer wieder, dass Beiträge zur Pensionskasse bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsmessungsgrenze der Rentenversicherung sowohl steuerfrei als auch von der Sozialversicherung befreit sind.
Ist der Arbeitgeber daher verpflichtet, die Beiträge meines Mannes vom Bruttoentgelt abzuführen?
AW: Steuerbefreiung von Beiträgen in die Pensionskasse
Hallo Heide,
überprüfen Sie die Entgeldabrechnung Ihres Mannes nochmals. Mit der Steuerfreiheit haben Sie recht. In den meisten Fällen wird der Beitrag zunächst vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, dies sollte im oberen Drittel der Abrechnung ersichtlich sein. Z.B. Bruttoeinkommen 2000€, Beitrag zur BAV 100€, zu versteuerndes Brutto 1900€.