Übungsleiterpauschale als zusätzliches Einkommen steuerfrei?
Meine Frau arbeitet seit einigen Jahren in einem Café auf 400 Euro-Basis. Mal ist dort weniger, mal aber auch mehr zu tun. Im Augenblick ist mal wieder so ein Hoch. Darum wurde meine Frau gefragt, ob sie nicht mehr arbeiten könnte. Bezahlt würde sie dann über ihren 400 Euro-Rahmen hinaus mit einer so genannten Übungsleiterpauschale. Die sei steuerfrei, auch wenn sie sich zu den 400 Euro dazu rechnet. Unsere große Sorge ist aber, dass dann plötzlich doch Steuern anfallen und meine Frau sogar im Nachhinein eine eigene Krankenversicherung braucht. Darum wäre es schön, wenn uns jemand sagen könnte, wie sich das mit der Übungsleiterpauschale verhält.
AW: Übungsleiterpauschale als zusätzliches Einkommen steuerfrei?
Hallo Anduschi,
die steuerliche Begünstigung der Übungsleiterpauschale kann nur bei folgenden Tätigkeiten in Anspruch genommen werden:
Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer o. Ä.,
Künstlerische Tätigkeiten sowie
die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.
Außerdem darf die Tätigkeit nicht im Hauptberuf ausgeübt werden und muss im Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution (Gemeinde etc.) oder eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung ausgeübt werden.
Ich würde in Ihrem Fall einmal über die Gleitzonenregelung nachdenken.