Kredite des Verstorbenen tilgen

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  1. Avatar von stechus kaktus
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    Standard Kredite des Verstorbenen tilgen

    Wie verhält es sich wenn ein Verstorbener noch Kredite zu tilgen hatte?
    Also Erbe wird angenommen nicht ausgeschlagen, somit auch Schulden, soweit klar, doch welche Konditionen gelten da ? Die gleichen wie der Verstorbene hatte ? Also gleiche Raten, Zinssätze, Sondertilgungen etc. ?
    Neben rechtlichen Regelungen die mich interessieren, mal eine Frage an Personen die persönliche Erfahrtungen damit hatten: Lassen sich idr. Banken auf vorzeitige Tilgung ein ? Also Erbe zahlt es auf einmal ab. Mit welchen Aufschlägen ist da so im Durchschnitt zu rechnen ? Bei z.B. 10 000 Restschuld werden sie ja kaum 10 000 akzeptieren weil ihnen Znsen entgehen, andererseits wer weiß, sie Unsicherheit entfällt dann auch und wie die Inflation sein wird ist auch ungewiss, doch schätzungsweise wird sie bald mehr ansteigen...

  2. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Kredite des Verstorbenen tilgen

    Alles Verhandlungssache mit der Bank... sowohl die weitere Ratenhöhe, Laufzeit, sofort Tilgung usw... da gibt es kein Offizielles Konzept woran sich Banken binden.

  3. Avatar von stechus kaktus
    stechus kaktus ist offline
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    Standard AW: Kredite des Verstorbenen tilgen

    Also gibt es kein Recht auf mit gegebenen Konditionen laufen lassen ?
    Ich dachte vielleicht doch weil man erbt ja so zu sagen prinzipiell alles, alle Haben, Schulden, Verträge, somit vielleicht auch die Konditionan also schlechter (mehr %) ginge nicht dachte ich.

    Aber ok, dann wollte ich nachfragen wie es idr. mit vorzeitiger Tilgung aussieht, wie sieht es da in etwa aus, bei z.B. 10 000 Restschuld, wieviel wäre auf einmal zu zahlen, 12 000 oder sowas ? Nur so zur Orientierung was üblich ist wenn sie sich darauf einlassen.

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