ich besitze sein einigen Jahren einen Riester-Renten-Vertrag, den ich über eine Bank bekommen habe. Investiert wird dabei in verschiedene Fonds. Es ist mir eigentlich auch recht, ich habe sowieso nicht viel Ahnung davon.
Im Rahmen unseres Hauskaufs haben wir einen „unabhängigen“ Finanzberater kennengelernt, der uns letztens anschrieb, weil wir bei ihm auch einen Bausparvertrag abgeschlossen haben. Er bietet uns an, den bestehenden Riester-Renten-Vertrag in einen Wohn-Riester-Vertrag umzuwandeln.
Kann ich ihm trauen bzw. ist er tatsächlich unabhängig, wenn er auch für eine Bausparkasse arbeitet? Lasse ich meinen Vertrag besser so, wie er jetzt ist?
Du kannst deinen Riestervertrag immer auf einen anderen übertragen lassen. Dein Thema sollte sein, dass du dir klar werden solltest, wie du dein Geld am besten anlegst, lieber in Fonds, oder "sicher". Wenn du allerdings wechselst, zahlst du wieder neue Gebühren, das sollte man sich also schon überlegen. Wohnriester ist meines Erachtens nach nur für jemanden, der in den nächsten Jahren finanzieren will interessant, außer man nimmt einen Bausparvertrag, der 4 % Guthabenszins bringt. Im übrigen kannst du, wenn du eine selbstgenützte Immobilie kaufen willst, auch aus deinem bestehenden Vertrag Geld zur Finanzierung oder zum Entschulden nehmen.
Ein Finanzberater kann auch Bausparverträge verkaufen, ohne dass er von dieser Bausparkasse abhängig ist - wenn er ein guter Finanzberater ist, kann er dir auch einen Vergleich von verschiedenen Bausparkassen machen, falls du dich entscheidest, einen Wohnriester zu machen.
oder schau hier www.bausparvergleich-direkt.de
Die sog. "Wohn-Riester" Option haben auch die etwas älteren Riester-Verträge nachträglich Erhalten.
Also kann man vorzeitig auf das Guthaben inkl. Zulagen bei Bau oder Erwerb einer selbstgenutzen Wohnimmobillie zugreifen.
Es gibt dann noch ganz spezielle Riester-Verträge die tatsächlich zur Entschuldung eines Darlehens benutzt werden können.
Falls Sie von der Volksbank die UniProfi Rente verpasst bekommen haben wäre ein Wechsel vielleicht so gar ganz sinnvoll, da diese Verträge keinen Rentefaktor haben.
Wichtige Fragen die Sie Ihrem Finanzberater noch Fragen sollten bevor Sie auf den WohnRiester Vertrag wechseln:
Was passiert wenn Sie später aus Ihrer selbstgenutzen immobillie wieder ausziehen?/ verkaufen müssen?
z.B. durch Pflegefall /Scheidung / Haus zu groß geworden usw....
Antwort dürfte sein: sie müssen alle Steuervorteile, Zulagen zurückzahlen.
Daher ist in meinen Augen ein WohnRiester-Vertrag mit vorischt zu genießen...
Mein Rat, lasse die Riester wo sie ist. Umwandeln heißt nichts anderes, als den alten Vertrag kündigen und einen neuen Riestervertrag abschließen. Das Guthaben des alten Vertrages, inklusive der Förderung wird in den neuen Vertrag übertragen. Der alte Riesterpartner berechnet dafür eine Gebühr, nicht selten in Höhe von 100 €. Für den neuen Vertrag mußt du selbstverständlich wieder eine Abschlußgebühr bezahlen.
Sollte dieser Wohnriester über die Bausparkasse laufen, also ein Riestergeförderter Bausparvertrag, dann sowieso Finger weg. Der sogenannte Wohnriester wurde eigentlich nur erfunden, um auch den Bausparkassen die Möglichkeit zu geben am Riestergeschäft zu verdienen. Die steuerliche Betrachtung am Laufzeitende oder bei Verkauf des Hauses ist einen Katastrophe. Wenn Du das willst, kannst Du auch mit deinem jetzigen Riestervertrag ein endfälliges Darlehen bedienen. Ist aber auch nicht sehr sinnvoll.
Ich habe auch eine Riester Rente abgeschlossen und will diese in einen Bausparvertrag mit Riesterförderung umwandeln lassen.
Was mich total verärgert sind die Kontoführungsgebühren der Versicherungen. Ich zahle bei meiner Versicherung:
Abschluss- und Vertriebskosten:
4,50% jedes Beitrages und jeder staatlichen Zulage
Kosten für die Vertragsführung:
vor Begin der Rentenzahlung
3,50% jedes Beitrages und jeder staatlichen Zulage
in der Rentenzahlung:
2,50% jeder Rentenzahlung
Kosten für die Verwaltung des Kapitals:
0,04% der Summe aller bisher gazahlten Beiträge und der Versicherung zugeflossenen staatlichen Zulagen, für den 5000€ übersteigenden Teil der Summe aller bisher gezahlten Beiträge und uns zugeflossenen staatlichen Zulagen 0,02% zum Ende eines jeden Monats vor Begin der Rentenzahlung
So und stelle ich mir die Frage wieviel von meinen 154€ jährlich noch übrig bleiben UND VOR ALLEM, wieviel später als effektiver Zins übrig bleibt nach Abzug der Gebühren und Versteuerung in der Rentenzahlung. Ein Wechsel auf einen kostenlos geführten Bausparvertrag finde ich auf einmal sehr attraktiv. Die Wechselkosten von 100€ sind nach einem Jahr spätestens wieder drin!
Warum hat der Staat nicht einfach jeder Versicherung 100€ jährlich in die Hand gedrückt und uns Sparern ein kostenloses Riester-Konto angeboten???
Es sollte eher zum Nachdenken anregen,dass es Verbraucher gibt,die sich nicht im Vorfeld über die entstehenden Kosten informieren und verschiedene Angebote vergleichen,sondern gleich den erstbesten Vertrag unterschreiben.
Des Weiteren kassiert nicht die Versicherung die kompletten Gebühren,auch die Zulagenstelle und deren Mitarbeiter wollen bezahlt werden.Damit haben die Banken,Versicherer und Bausparkassen herzlich wenig zu tun.
Ja, ja, die bösen Versicherungen, ist doch schön, wenn man immer einen Sündenbock hat. Durch gesetzliche Auflagen entsteht dummerweise auch immer ein Aufwand, und irgendwer muss das ja auch machen und bezahlen, auch die Leute, die bei Versicherungen arbeiten wollen so ein bisschen was verdienen. Und Matthew Pryor hat recht - auch ein Verbraucher kann sein Gehirn einschalten und vergleichen - so schwer ist das ja heutzutage nicht. Und umsonst gibt es nirgends was - auch und gerade nicht beim Staat, oder?
Wohnriester war mir bis vor kurzem überhaupt nicht bekannt und wurde von meiner Versicherung auch nicht einmal in den Mund genommen. Beim Vergleichen kommt immer der Faktor Zeit ins Spiel und wenn man davon nur wenig zur Verfügung hat, vertraut man schnell auf eine Beratung von seiner Stammversicherung. Ich habe mich vor kurzem hingesetzt und nachvollzogen wie sich die Bewertungszahl bei meinem Bausparvertrag bildet und was der überhaupt aussagt... glauben Sie mir wenn ich mit Fluch und recht behaupten kann, dass schätzungsweise 95% der Deutschen Bevölkerung die einen Bausparvertrag haben nicht wissen wie sich diese recht wichtige zahl bildet. Woher auch? das ist nicht Inhalt eines verkaufsgespräch. Wenn man nicht aus der finanzbranche kommt blickt man meist nach den ersten Sätzen des verkäufers nicht mehr durch und macht den wackeldackel.
Transparenz ist bei einer Beratung oft magelware und das drauf zu schieben das der Kunde sein Gehirn einschalten soll ist das letzte und kann nur von jemanden kommen der von der Gegenseite kommt. Mein Berater hat mich auf keine kosten aufmerksam gemacht, jedenfalls nicht so, dass ich es verstanden hae. Das führe ich extra an, denn bei einer informationsflut, wie es bei einer beratung auf den Kunden einprasselt, gezuckert mit 20-30 fachwörtern wie renditezins, zins , effektivzins, zinseszins, kapitalrendite etc. Ist man ruckzuck raus.
Ich arbeite im Maschinenbau und kann ihnen gerne mal in einem beratungsgespräch von 2h zeigen wie man ein getriebe konstruiert. Dann bekommen sie mal ein gefühl wie es einem Kunden ohne sonderliche Vorkenntnisse geht!
Und zu den kosten kann ich ihnen folgendes sagen: klar müssen laufende kosten durch Mitarbeiter, Software etc gedeckt werden! Die frage ist nur wie viel Geld in der Tasche als reingewinn des Anbieters landet! Der Inhaber eines versicherungsbüros hat jetzt das fünfte Haus gebaut...
Sie haben natürlich recht, dass es nicht so einfach ist - jedes Fachgebiet hat seine Tücken und ist für den Laien nicht so einfach zu verstehen. Und dass nicht alles und jedes in einem Beratungsgespräch erklärt werden kann , das ist natürlich auch eine Zeit - und Lustfrage. Nicht jeder Kunde hat Lust, stundenlang über alles aufgeklärt zu werden, was er nach einem Tag sowieso wieder vergessen hat, weil es nicht sein Fachgebiet ist. Sie führen ganz richtig eine andere Thematik an, die genauso schwieirig ist für eine Laien. Und der Gesetzgeber hat mit der Informationsflut, die inzwischen nötig ist, auch nicht dazu beigetragen, das Ganze übersichtlicher zu machen. Aber muss es immer mit soviel Polemik sein? Ich kenne auch Ingenieure, die ihr 5. Haus gebaut haben, deswegen schimpfe ich auch nicht über Ingenieure, schon gar nicht allgemein auf alle.
Danke für das nachträgliche Verständnis. Ich weiß das das Thema ein anderes ist und oft erweckt das fluchen über seine eigene vergangene Beratung den anschein das alle Versicherungen "böse" sind. Das will ich hier nochmal klar dementieren.
... Bewertungszahl bei meinem Bausparvertrag bildet ..., dass schätzungsweise 95% der Deutschen Bevölkerung ... nicht wissen .. Woher auch?
genau, Woher auch?
Es gibt kein einheitliches System, wie die Zuteilung eines Bausparvertrages berechnet wird. (Fast) Jede Bausparkasse hat ihr eigenes Modell und wenn z. B. anfallende Zinsen mit einem Faktor dabei berücksichtigt werden, ist es kaum noch möglich ohne entsprechende Programme dies selbst nachzurechnen. Das einfache Saldensummensystem nutzen nicht alle.
Andererseits werden von den Bausparkassen Tabellen mit Musterberechnungen zur Verfügung gestellt. Zumindest ein Anhaltspunkt.
ja Sie haben Recht, der Tarifdschungel ist undurchsichtig und bei Riester hat sich so einiges in den Jahren seit Einführung geändert. Dann kommen noch die tollen Beiträge in allen Zeitschriften dazu und die Testberichte,die ständig gegenteilige Bewertungen abgeben.
Wenn Sie 2004 einen Riestervertrag abgeschlossen haben war von "Wohnriester" auch noch keine Rede.Das gab es noch nicht!
Riestern über Bausparen ist eine Option, muss aber eben nicht immer die Beste sein.
Auch Banksparpläne müssen bei Rentenbeginn in eine Rentenversicherung umgewandelt werden, dann fallen eben später bis jetzt noch nicht bekannte Gebühren an.
Fondsgebundene Absicherungen mit Garantie können gut sein, dass lässt sich oft erst Ablauf wirklich rechnen. Wenn ich wüsste welche Anlage in den nächsten Jahren den besten Gewinn erwirtschaftet wäre ich reich!
Und ja, alle müssen irgendwie ihre Arbeit bezahlt bekommen. Versicherungsberater sind in der Regel selbständig, müssen also alle Versicherungen und Kosten für sich erstmal erwirtschaften. Ein System wie in anderen Ländern üblich: Der Interessent zahlt für die Beratung direkt vielleicht auch teilweise noch Erfolgsabhängig wäre transparenter.
Aber im Gegensatz zu den Banken ist die Offenlegung sämtlicher Kosten im Versicherungsbereich vorab mittlerweile obligat. Sie haben also die Möglichkeit zu vergleichen.
Auch Banksparpläne müssen bei Rentenbeginn in eine Rentenversicherung umgewandelt werden,
Nein,das müssen Sie nicht.Es sei denn,Sie verlegen den Beginn der Auszahlungsphase auf das 85. Lebensjahr.Erst zu diesem Zeitpunkt ist zwingend die Verrentung durch eine Rentenversicherung notwendig.Vorher kann die Auszahlung auch über einen Auszahlplan erfolgen.
Meine Frau und ich haben seit 2003 jeweils einen Riester-Vertrag auf Basis einer Fondspolice bei einer Versicherung. Dieses Jahr wollen wir auf unserem Eigenheim eine Photovoltaikanlage im Wert von ca. 20.000 Euro installieren lassen.
Unser Bausparberater der SH hat uns nun folgendes Konzept vorgeschlagen:
Meine Frau und ich schließen jeweils einen Riester-BSV in Höhe von 20.000 Euro Bausparsumme ab. Der monatliche Eigenbeitrag für beide Verträge beträgt 130 Euro. Hinzu kommen die Zulagen von 2 x 154 Euro + 3 Kinderzulagen in Höhe von 185 Euro. Beide Verträge sind in ca. 8 Jahren zugeteilt. Bis dahin wird die Anschaffung der PV-Anlage mit einem Bankkredit in Höhe von 20.000 Euro vorfinanziert. Wir zahlen 8 Jahre lang nur die Zinsen in Höhe von rd. 42 Euro monatlich. Nach Zuteilung der Bausparverträge lösen die Bauspardarlehen von je 10.000 Euro das Bankdarlehen ab und die Darlehen werden über ca. 8,5 Jahre getilgt. Die Bausparguthaben werden auf die bestehenden Riester-Fondspolicen übertragen, die bis dahin beitragsfrei ruhen. Der große Vorteil liegt laut unserem Bausparberater darin, dass während der Ansparphase der BSV die Eigenbelastung sehr niedrig gehalten werden kann und das Bausparguthaben als Riester-Guthaben dann auf einen Riester-Altersvorsorgevertrag übertragen werden kann.
Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Konzept so funktioniert. Meines Wissens ist die Finanzierung von PV-Anlagen nicht förderfähig. Allerdings würde ja das Bausparguthaben auf einen förderfähigen Vertrag übertragen, wenn meine Frau und ich jeweils 55 Jahre alt sind. Die Zulagenstelle bekommt ja gar nicht mit, dass die Bausparverträge nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke abgeschlossen wurden. Es handelt sich um zertifizierte Verträge und meine Frau und ich sind in vollem Umfang förderberechtigt. Die Zulagen werden also immer schön überwiesen. Und die Bausparkasse wird sicher einen Teufel tun, und die Zulagenstelle über die Verwendung des Vertrags informieren, wenn sie ein Geschäft machen kann.
Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Finanzierungskonzept gemacht? Wo kann hier der Haken an der Sache liegen? Habe ich etwas nicht bedacht?
ihr Bausparguthaben (= Altersvorsorgevermögen) wird ja nicht zu einer Finanzierung eingesetzt, sondern nur später das nicht riestergeförderte Bauspardalehen. Das Altersvorsorgevermögen wird im Zuge eines Anbieterwechsels übertragen. Kein Problem. Ob es rein rechnerisch die beste Methode ist, müsste geprüft werden. Von der Sache bzw. Abwicklung her in Ordnung.
Ich bin nicht 100%ig fit im WOHN-Riester-Bereich, aber wie genau, wird sich in dem Finanzierungsbeispiel des Schwäbisch Hall Beraters die nachgelagerte Besteuerung bemerkbar machen?
Ich bin nicht 100%ig fit im WOHN-Riester-Bereich, aber wie genau, wird sich in dem Finanzierungsbeispiel des Schwäbisch Hall Beraters die nachgelagerte Besteuerung bemerkbar machen?
gar nicht. Das Altersvorsorgevermögen wird in einen 'Geldriester' übertragen. Die spätere 'Riesterrente' muss dann natürlich zu dem im Rentenalter gültigen Steuersatz versteuert werden. Ein Wohnförderkonto, falls dies die Frage war, wird nicht gebildet.
Photovoltaikanlagen können _bisher_ nicht mit (Wohn)Riester finanziert werden.