es kann gut sein, dass mein Mann im Laufe dieses Jahres ein Einkommen erreichen wird, mit dem er sich auch bei einer privaten Krankenkasse versichern kann.
Ich habe ein eigenes Einkommen und bin dann weiterhin bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Unsere drei Kinder könnten ja dann auch in die private Versicherung wechseln.
Bis jetzt dachten wir immer, die Beiträge für die private Krankenversicherung seien wahnsinnig hoch, so dass wir uns dann gar nicht mehr näher damit beschäftigt haben.
Nun erfuhren wir aber von Bekannten, dass die Beiträge gar nicht immer so hoch sein müssen.
Wie hoch wäre der Beitrag bei der privaten Krankenversicherung für meinen Mann und die drei Kinder bei einem monatlichen Einkommen von brutto 4300 Euro?
leider sind Ihre Vorstellungen zur Aufnahmefähigkeit zur privaten Krankenversicherung so nicht ganz zutreffend.
Zunächst einmal ist die zu ermittelnde Beitragshöhe bei einer Privat-Krankenversicherung völlig unabhängig vom Einkommen Ihres Mannes.
Dies ist nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung relevant. Bei einer
PKV sind zur Ermittlung der Beitragshöhe nur folgende Punkte maßgeblich:
1. Das Eintrittsalter
2. Der Gesundheitszustand
3. Die ausgewählten Tarife.
Sie sehen also, dass es ohne weitere Angaben völlig unbeantwortet bleiben muss, ob es nun teurer oder preiswerter wird. Nur eine Sache kann man mit Bestimmtheit beantworten. Die Leistungen werden definitv besser sein.
Auch sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass eine kostenfreie Familienversicherung der Kinder, wie Sie es bisher in der GKV gewohnt sind, bei einer Privaten Krankenversicherung nicht möglich ist! Bei 3 Kindern müssen also zusätzlich 3 Versicherungen bezahlt werden. Spätestens hier wirds mit "billiger" problematisch. Ob die Kinder eventuell über Sie in der Famielienversicherung verbleiben können, kann von hier aus nicht geklärt werden. Führen Sie diesbezüglich bitte ein ausführliches Beratungsgespräch bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In aller Regel wollen die gesetzlichen Kassen die Kinder gern beim "Besserverdiener" untergebracht wissen.
Sie schreiben, dass Ihr Mann das notwendige Einkommen erreichen wird. Das macht ihn aber nicht automatisch versicherungsfrei.
Hier noch ein paar Informationen für die Voraussetzungen für den Wegfall der Versicherungsplicht in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Um sich privat krankenversichern zu können, müssen Sie zunächst mal Ihren Arbeitgeber überzeugen, Ihnen das entsprechend notwendige Gehalt zu zahlen!:grin:
Sie müssen heute nachweisen, 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze zu verdienen. ( früher nur 1Jahr)
Erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht, sind Sie laut SGB als Angestellter automatisch versicherungspflichtig in der GKV! :sad:
Damit dies auch schön so bleibt und alle besserverdienenden auch weiterhin zu irrsinnigen Höchstbeiträgen "zwangsversichert" werden können, erhöht der Gesetzgeber mit Regelmäßigkeit die Versicherungspflichtgrenze! Sind Sie doch mit Ihrem Einkommen der GKV liebstes Kind!
Lag die Grenze in 2009 noch bei 48.600 Euro wurde für 2010 schon die nächste Erhöhung fällig auf 49.950 Euro, dies sind 4162,50 Euro monatl.! Haben Sie es also geschafft letztes Jahr den alten Wert zu wuppen, hat man schon dafür gesorgt, dass Sie dies im folgenden Jahr nicht schaffen:sad: und somit auch weiterhin in der GKV zwangsversichert bleiben. Wie lange dieser kranke Unsinn noch weiterbetrieben werden kann steht in den Sternen!
Es lebe das Solidaritätsprinzip!
Ich empfehle Ihnen zunächst entsprechende Ergänzungstarife zur GkV abzuschließen und für den Fall, dass Sie in absehbarer Zeit die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine PKV erfüllen, den Einschluss einer Anwartschaft.
Die Anwartschaft sichert Ihnen eine spätere Aufnahmemöglichkeit bei einer PKV. Bei Beantragung einer PKV unterliegen Sie einer Risikoprüfung, bzw. Angaben zu Ihren Gesundheitsdaten. Sollten Sie also eine Anwartschaft zum jetzigen Zeitpunkt versichern und sich bester Gesundheit erfreuen, "frieren" Sie Ihren heutigen Zustand ein und müssen später, trotz eventueller Erkrankungen Aufnahme bei dieser PKV finden.
Eine Anwartschaft gibt es schon ab 1 Euro monatlich!
Hallo Angelina,
Mike hat mit seiner Warnung z. Tl. Recht. Allerdings liegt die Wartezeit für Angestellte zum Wechsel in die Private dank der neuen regierung nicht mehr bei drei sondern einem Jahr, erstmals ab 1.1.2011. Ein Wechsel ist in 2011 auch schon bei deutlich niedrigerem Einkommen möglich.
Alte Bemessungsgrenze: 49.950€ d.h 4.162,50€ im Monat
Neue Bemessungsgrenze: 44.550€ d.h. 3.712,50€
Bei der Beratung durch die Krankenkasse wäre ich vorsichtig! So wie die Vermittler der privaten nach Neukunden suchen, so sind die Mitarbeiter (nicht Berater!) der Kassen bestrebt, gut verdienendes Klientel zu behalten! Insofern beide Seiten hören und auch mit den Behauptungen der Gegenseite konfrontieren!
Wie Mike sagte, wenn, dann wird Ihr Mann und wohl auch die Kids in die Private gehen, nicht nur Ihr Mann. Sie sollten sich seine und der Kids Krankengeschichte der letzten 5 Jahre ansehen, bei einigen privaten Anbietern in Sachen Krankenhaus sogar bis zu zehn Jahre.
Wenn da ein ausgeheilter(!) Unfall war, ein Hausarzt und Stamm-Zahnarzt da sind, o.k.. Gibt's regelmässig Rückenprobleme, Blutdruck o.ä., VORSICHT mit dem Wechse in die Private!
Angelina, Sie haben geschrieben, Ihr Mann sei in einem großen Architektenbüro angestellt - da gibt es teilweise finanziell sehr interessante Gruppenangebote, wenn mehrere Mitarbeiter mit Krankentagegeld (das ist das Krankengeld der Privaten), den Kassenschutz ergänzenden Privattarifen und/oder privaten Volltarifen sich privat versichern wollen. Oft sind da die kleineren Versicherungsvereine entgegen kommender als die bekannten großen Krankenversicherungs Aktiengesellschaften.
Beachten Sie, das der Chef bis zu einer Höchstgrenze (Kassenbeitrag) den Beitrag zur privaten Vollversicherung zu 50% bezahlt. Um den Schutz vergleichen zu können, muß oft noch der Beitrag von ergänzenden privaten Tarifen auf den Kassen-Beitrag addiert werden. Zu diesen Tarifen zahlt der Chef nichts. Sicher kann es zunächst teuer erscheinen, wenn die Kids auch mit versichert werden - aber es kommt ja auch auf die Leistung und weniger auf den Beitrag an sich an. Und: Ab Lehrbeginn sind die Kids eh selbst Pflichtmitglieder einer Krankenkasse, fallen also mit ihrem Beitrag zur privaten KV 'raus!
Bank-Mitarbeiter sind nicht unbedingt Spezialisten in Sachen Versicherungen, schon gar nicht bei einer so wichtigen Entscheidung wie private Krankenvollversicherung!
Das Thema ist auch zu komplex, um sich als "Laie" allein und allein im I`net zu informieren. Falsche Angaben bei Beginn sind gefährlich, da sie zu keinem Versicherungsschutz führen können, teilw. auch, wenn der Programmierer des Abrechnungssystems vom Doktor Mist gebaut hat (Doktor macht Untersuchung, weil er Krampfadern ausschließen will, schließt sie auch aus, aber in der rechnung steht "Diagnose: Krampfadern!").
GUt ist Mike's Rat einer Anwartschaft, um sich schon einmal die private Mitgliedschaft zu sichern, wenn man denn gesundheitlich & finanziell mit der Privaten klar kommt. Und man sollte sich auch, wenn der Beitrag denn niedriger als bei der Kasse (der Schutz ist bei sinnvoller Beratung immer besser), überlegen, so 50 e im Monat in einer privaten Rentenversicheurng oder wie auch immer beiseite zu legen, um auch im Rentendasein, wenn man nun enmal öfter krank ist als als junger Mensch, noch die leistungsstärkere Private bezahlen zu können - wie auch bei der Kasse steigen ja die Beitrage zur (privaten) Krankenversicherung.
Gruß Winky
Hallo Angelina,
Mike hat mit seiner Warnung z. Tl. Recht. Allerdings liegt die Wartezeit für Angestellte zum Wechsel in die Private dank der neuen regierung nicht mehr bei drei sondern einem Jahr, erstmals ab 1.1.2011. Ein Wechsel ist in 2011 auch schon bei deutlich niedrigerem Einkommen möglich.
Alte Bemessungsgrenze: 49.950€ d.h 4.162,50€ im Monat
Neue Bemessungsgrenze: 44.550€ d.h. 3.712,50€
Hallo Winky,
es macht keinen Sinn hier Altbeiträge, die längst beantwortet sind, rauszufiltern.
Der Beitrag ist über 3 Monate alt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Gesetzgebungen nicht in Änderungsabsicht. Demzufolge waren meine Angaben auch richtig. Natürlich wird sich jeder freuen , wenn die 3 Jahresregel fällt!
Deine oben angebrachten Anmerkungen sind so nicht richtig.
1. Bisher ist der Wegfall der 3 Jahresregel nur eine Gesetzesvorlage und noch kein durchgesetzter Beschluß.
Es ist daher nicht möglich bereits jetzt rechtswirksame Kündigungen zu formulieren, die einen Wechsel von der GKV zur PKV nach nur 1 Jahr Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze zulassen würden.
2. Falsch ist auch, dass die Versicherungspflichtgrenze von 49950 Euro auf 44550 Euro fällt!!
Hier verwechselst Du 2 Dinge.
1.Die Versicherungspflichtgrenze soll von 49950 Euro auf 49500 Euro fallen. Diese Größe ist relevant für alle, die sich erstmalig privat versichern wollen. Geht das Gesetz so durch, kann man bei diesem Einkommen bereits nach einenm Jahr zum kommenden Jahr von der GKV in die PKV wechseln.
2. Die Beitragsbemmessungsgrenze, soll von bisher 45000 Euro auf 44550 Euro fallen. Die ist für alle Angestellte die bereits privat versichert sind relevant.
Würde man mit seinem Einkommen unter diese Grenze fallen, wäre man nach SGB wieder sozialversicherungspflichtig. Hier besteht jedoch der Weg der einmaligen Befreiung von der Versicherungspflicht. Wähle ich diesen Weg, ist eine Rückkehrmöglichkeit in die GKV auszuschließen.
Wie man sieht, ist es eben doch nicht ganz so einfach wie es scheint.
1. habe ich keinen alten Beitrag 'rausgefiltert, sondern bin beim Googeln für einen Architekten über dieses Forum und diesen Beitrag gestolpert. Wenn ich 'mal genug Zeit habe, werde ich mir gern den Filter nach Erscheinen des Beitrags setzen...
2. dachte ich eigentlich, es geht bei dem Forum um sachliche Info. Sie scheinen daß aber aus welchem Grund auch immer, persönlich zu sehen. O.k., ich weiß ja, daß manche 1-Firmen-Leute Probleme mit Maklern haben. Aber mir ist nicht bekannt, mit Ihnen bisher jemals etwas zu tun gehabt zu haben und wieso z.B. Sie mich duzen. Auf jeden Fall sollten wir dann auch ab sofort von KV-Bemessungsgrenze sprechen, um wirklich korrekt zu sein - es gibt ja auch noch eine "GRV-Grenze". Bzgl. der 44.550 € habe ich mit dem deutschen Freitagmittag-Keiner-arbeitet-mehr-Syndrom zukämpfen, gehe dem aber sicher nach
eines gleich vorab. Ich habe überhaupt gar kein Problem mit Maklern. Warum auch? Natürlich werde ich auch gern in "Sie Form" die Konversation fortsetzen. Mir lag es auch völlig fern Sie hier in Misskredit zu bringen.
Keineswegs sehe ich hier irgendwas persönlich. Mir ging es hier eben genau um die Sachlichkeit , die Sie selbst zum Thema einfordern und da sind Ihre Aussagen zur Sache nun mal falsch. Das es sich nicht um die GRV - Bemessungsgrenze handeln kann, versteht sich wohl von selbst, da die Fragestellung die Krankenversicherung betrifft und nicht die Rente.
Nochmal, es muss unterschieden werden, ob jemand bereits privat krankenversichert ist oder dieses erst beabsichtigt. Deshalb liegen hier 2 verschiedene Einkommensgrößen zu Grunde.
Für den bereits PKV Versicherten gilt die bisherige Einkommensgrenze von 45000 Euro / neu 44550 Euro
um nicht versicherungspflichtig in der GKV zu werden.
Für den Neuzuversicherten in der PKV ist die Grenze höher und liegt bisher bei 49950 Euro / neu 49500 Euro.
Dies ist aber vom Gesetzgeber bisher noch nicht bestätigt.
Sie haben einfach nur 2 Zahlen verwechselt und dies habe ich sachlich richtiggestellt.