Mindestsparbetrag für den Erhalt der Zulagen bei Riester
Guten Tag,
als ich vor zwei oder drei Jahren bei meiner Sparkasse einen Riester-Rentenvertrag abgeschlossen habe, hat man mir dort erzählt, dass ich mindestens 4% meines jährlichen Bruttoeinkommens sparen muss, damit ich in den Genuss der Zulagen für mich und meine Kinder komme. Das habe ich dann per Dauerauftrag auch veranlasst.
Im Rahmen vom neuen Wohn-Riester habe ich mich woanders erkundigt und erfahren, dass von der eigentlichen Mindestsparhöhe der auf den Monat entfallende Teil der Zulagen abgezogen werden kann und man dann den tatsächlichen Mindestsparbetrag erhält. So muss ich jetzt statt 25 Euro nur noch 6,42 Euro zahlen, um trotzdem die komplette staatliche Zulage zu erhalten. Warum hat mir die Sparkasse nicht die Wahrheit gesagt?
AW: Mindestsparbetrag für den Erhalt der Zulagen bei Riester
Zitat von Horsti34
Warum hat mir die Sparkasse nicht die Wahrheit gesagt?
Danke für Antworten
Diese Frage solltest Du bei Deiner Sparkasse mal direkt stellen!
Was Du geschrieben hast, ist völlig richtig. Der notwendige Eigenbeitrag ermittelt sich abzüglich der Zulagen. Somit ist es richtig, dass Du in diesem Fall, wenn Deine Angaben zur Beitragsberechnung stimmig sind, mit ungleich weniger Eigenbeitrag volle Zulagen bekommst.
Ob der erhöhte Beitrag sinnvoll ist, kann von hier aus nicht beantwortet werden. Es ist möglich, das sich bei Zahlung des Mehrbeitrags durchaus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt. Aber wie gesagt, dazu bedarf es mehr Angaben. Unter Umständen wäre es für Dich aber vielleicht auch gut, den freiwerdenden Betrag in eine andere zusätzliche Anlageform zu investieren, wie z.Bsp. Betriebliche Altersvorsorge, die auch staatliche Förderung beinhaltet, wie Minderung der Eigenlast bei Lohnsteuer und Sozialversicherung. Am besten Du klärst dies vor Ort, bei einem Berater Deines Vertrauens. Zur Sparkasse würde ich dann nicht zwingend gehen.
AW: Mindestsparbetrag für den Erhalt der Zulagen bei Riester
Es kann aber auch sein, das du einen sogenannten Bruttovertrag abgeschlossen hast. Bedeutet, das du ab Einzahlung der Zulagen keinen Beitrag mehr zahlst, bis die Zulagen "aufgebraucht" sind.