Verpflichtung zur Entgeltumwandlung seitens der Arbeitgeber?
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Verpflichtung zur Entgeltumwandlung seitens der Arbeitgeber?
Moin.
Ich arbeite bei einem Arbeitgeber, der keine Gewinne erwirtschaftet und nur ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung hat. Daher gibt es bei uns auch keine betriebliche Altersvorsorge. Wir erhalten keine Zuschüsse vom Arbeitgeber zu einer privaten Altersvorsorge. Wie aber sieht es aus mit der Entgeltumwandlung? Die kostet den Arbeitgeber doch nichts. Ich zahle jeden Monat 40 Euro in einen Bausparvertrag ein, die ich vorher schön brav versteuert habe. Kann oder muss der Arbeitgeber diese 40 Euro auch schon vom Bruttogehalt abziehen und an die Bausparkasse überweisen?
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