Anspruch auf Festanstellung nach Ein-Euro-Job?

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  1. Avatar von Wandervogel
    Wandervogel

    Standard Anspruch auf Festanstellung nach Ein-Euro-Job?

    Hallo und guten Morgen,

    eine Freundin arbeitet seit etwa 8 Monaten in der Küche einer Kindertagesstätte als Ein-Euro-Jobberin. Ihr gefällt die Arbeit gut und man ist dort hochzufrieden mit ihr. Die Zeit läuft bald aus und sie müsste dann woanders hin. Der Sinn der Ein-Euro-Stellen ist doch, die Menschen langfristig wieder in Arbeit zu bringen.

    Hat sie in Folge dessen vielleicht einen Anspruch darauf, nach dieser Zeit eine feste Stelle in der Kindertagesstätte zu bekommen? Oder wird sie jetzt immer weiter als Ein-Euro-Kraft herumgereicht? Wer hat Erfahrungen auf dem Gebiet?

    mfg...
    Wandervogel

  2. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Anspruch auf Festanstellung nach Ein-Euro-Job?

    Der Sinn der Ein-Euro-Stellen ist doch, die Menschen langfristig wieder in Arbeit zu bringen. <--- das wird den Menschen weiß gemacht ... der eigentliche Sinn ist die Leute los zu haben und vor allem aus der Statistik raus zu haben.

    Ein Anspruch nach einem Ein Euro Job hat sie nicht im geringsten... hat aber die Möglichkeit weitere ein Euro Jobs abzulehnen wenn vorher nicht alle anderen Maßnahmen wie z.b. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme wo man mehr Geld verdient, Weiterbildungen usw. ausgeschöpft sind.

  3. Avatar von Arne Bender
    Arne Bender ist offline

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    Standard AW: Anspruch auf Festanstellung nach Ein-Euro-Job?

    Wenn die Kindertagesstätte sich eine Vollzeitkraft leisten könnte, würde sie bestimmt eine einstellen. Aber eine 1Euro-Jobberin ist immer günstiger, so wird die Tagesstätte auch weiterhin darauf zurück greifen.

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