LBS kündigt Vertrag ...

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  1. Avatar von brunosah
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    Standard LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo Zusammen,

    letzte Woche bekam ich von der LBS einen Brief, in der mir die "... Möglichkeit der Zuteilungsanahme ..." an Herz gelegt wird. Als Anlage wurde eine Blatt "Annahme der Zuteilung" mitgeschickt.

    Hier kurz die Daten zum Vertrag: LBS Vario 3, abgeschlossen 1997 über die Bausparsumme 20.000 DM bzw. jetzt 11.000 €. Eingezahlt sind schon 11.784 €

    Weiter heißt es im Schreiben: "Senden Sie bitte die beigefügt Erklärung bis 30. Juni 2010 ausgefüllt an uns zurück. Ihr Bausparguthaben wird dann zum gewünschten Termin auf Ihr Girokonto überwiesen. Liegt uns Ende Juni keine entsprechende Erklärung vor, werden wir Ihren Bausparvertrag ordentlich kündigen."

    Das möchte ich eigentlich nicht. Das Geld brauche ich gerade auch nicht. Eventuell in 3-4 Jahren um eine Wohnung zu kaufen.

    Meine Frage:
    - Kann ich den Vertrag verlängern? Eventuell mit Erhöhung der Bausparsumme auf 20.000 €? Denn die Verzinsung ist richtig gut. ca 4%
    - Kann die Bausparkasse den Vertrag so kündigen?

    Fall jemand einen guten Tipp hat ... immer her damit

    Viele Grüße,

    Bruno

  2. Avatar von obelix
    obelix ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    sobald das Guthaben die Bausparsumme überschreitet, kündigt die LBS (welche? Nord?) den Bausparvertrag. Dies scheint nach den Bedingungen rechtens zu sein.

    Etwas verwundert bin ich über die hohe Guthabeneinzahlung in 2010. Einige Bausparkassen lassen auf die höher verzinslichen Tarife nur geringe Sonderzahlungen p. A. zu (z. B. 2.000 Euro).


    Ursprünglich gerne genommen, jammern nun viele Bausparkassen über das Guthaben auf den höher verzinsten Verträgen. Die Kunden erhalten z. B. 4% und die Bausparkasse bekommt für das angelegte Guthaben z. B. nur 2%. Ein - zurzeit - sehr schlechtes Geschäft.

  3. Avatar von Floh
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Erstmal danke,

    es ist die LBS Rheinl. -Pfalz.
    Mich ärgert, dass 2010 die hohe Einzahlung als unproblematisch gesehen wurde (hätte ja auch weniger einzahlen können).
    Der Vario 3 wurde seinerzeit auch als langfristige Sparanlage angepriesen und in den Bedingungen selbst, hab ich nichts über ein Kündigungsrecht der LBS für den Fall der "Volleinzahlung" gefunden.
    Klar ist, dass ich sonst nirgends 4 % Zinsen erreichen kann, jedoch kann ich auch meinen Darlehensvertrag von 2008 nicht einfach so an die aktuellen Darlehenszinsen anpassen

  4. Avatar von obelix
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Alles richtig und die Verärgerung ist sehr verständlich.

    Wobei der Vergleich mit den Darlehenszinsen etwas hinkt. Die Bausparkasse hat sich ebenfalls zu diesem Zeitpunkt 'refinanziert'.

    Die Bausparkassen haben dazugelernt und die neuen Tarife so gestaltet, dass nachträgliche Änderungen der Bedingungen möglich sind.

    Vor allem im öffentlich rechtlichen Sektor (LBS, Sparkassen) wurden die Bausparkassen als 'Sparesel' mißbraucht. Die Sparkassen haben systematisch Spargelder rübergeschoben und die Bausparkasse muss bluten.

    Fast alle Bausparkassen schwimmen in Spargeldern. In den Niedrigzinsphasen, die jetzige hält schon einige Jahre an, nimmt kaum ein Bausparer sein Bauspardarlehen, vor allen von Altverträgen, in Anspruch und nutzt andererseits die relativ gute Guthabenverzinsung.

  5. Avatar von Floh
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Also sehen Sie keine Chance, die Kündigung abzubiegen, oder?

  6. Avatar von Hamburgerquer
    Hamburgerquer ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    ähnlicher Fall: LBS OeBH Hamburg Vertrag von 1991. 2000 Bausparsumme erhöht. Überzahlt seit 2006. Sept 2012 Kündigung gem $ 433 Abs. 3. Auszahlungsankündigung. Widerspruch schriftlich eingereicht, da gem. $ 9 Abs. 1 ABB kann die Bausparkasse nicht kündigen solange die vertragl. Verpflichtungen erfüllt werden. Weiterhin gem. $ 2 Abs. 3 ABB "Guthaben die die Bausparsumme übersteigen, werden zunächst wie das Bausparguthaben behandelt. Auf Wunsch des Bausparens können diese Guthaben einem bereits bestehenden oder neu abzuschließenden Bausparvertrag gutgeschrieben werden." Antwort der LBS: Bestehen auf Kündigung nach 433 A3 BGB berufen sich auf folgende Urteile: lg Stuttgart 27052011 Az. 8 o 100/11. OLG Stuttgart 13072011 Az. 9 u 90/11. LG Hannover 25092009. Az. 13 o 14/09. ...
    Ich denke - da es sich in meinen ABB um ein kann Bestimmung handelt - keine Chance etwas dagegen zu tun. Es bleibt nur der Versuch die Abschlussgebühren zurückzuholen. Zuteilung beantragen und Rückzahlung verlangen.

  7. Avatar von hansjuergenm
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Die LBS Berlin hat mir vor einigen Tagen ebenfalls gekündigt, da ich die Summe erreicht habe. Als ich den Vertrag vor einigen Jahren abgeschlossen habe, hat mir der Berater zugesichert, dass dieser von der Kasse nicht gekündigt werden und somit "ewig" bespart werden kann. Dies hat er auch auf den Unterlagen notiert.

    Habe ich eine Chance, gegen die LBS vorzugehen oder muss ich mich mit der Kündigung abfinden? Das wäre bei den mickrigen Zinsen beim Tagesgeld natürlich sehr schade...

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    wenn ich das alles so lese!!

    Warum lasst ihr euch die Verträge nicht auszahlen, so es denn die Kasse mit aller Macht so will und praktiziert? Lasst euch die rückwirkende höhere Verzinsung bei Darlehensverzicht gutschreiben, die Abschlussgebühr zurück erstatten und den Bonus mit der Steuer abgelten.

    Für mich muss es klar sein, dass wenn das Guthaben die Bausparsumme übersteigt, keinerlei Vorteile mehr zu erhaschen sind, denn dann würde man die kleinste Bausparsumme wählen und sparen bis es nicht mehr geht. Nur wie soll die Bausparkasse das bezahlen? Das Bausparkollektiv ist dann hin und es würde keine Bausparkasse mehr geben.

    Es gibt 2 Tarife am Markt, die zahlen immer noch 4 % Guthabenzins, Geld aus alt raus, abgelten und was nicht benötigt wird unter der Premisse neue Abschlussgebühr wieder in einen neuen rein und wenn es als Einmalzahlung nicht geht gesunden Geldmarktfonds zeichnen und mit Auszahlplan in das neue Bausparkonto mtl. wieder einzahlen. Fertig aus!!

    Keiner wird gegen die Bausparlobby siegen, denn niemand wird es zulassen, dass die an den hochverzinsten Spargeldern kaputt gehen.

  9. Avatar von fcmichael
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    bin neu hier.

    Bevor ich mich an die LBS wende, möchte ich mich erstmal schlau machen.

    Vielleicht kann mir einer eine zuverlässige Antwort geben.

    Habe einen LBS Bausparvertrag aus dem Jahre 1983 mit damals 100000 DM ( 51129,19€ ) Baussparsumme.
    Da außer im ersten Jahr nie eingezahlt worden ist sind mittlerweile durch die Zinsen knapp 1500,00€ angespart.
    Die Bewertungszahl liegt bei 42,65
    Der Guthabenzins liegt bei 2,5%
    Der Darlehnszins ihrgendwo bei 8% ( keine genaue Ahnung )

    Soweit die Fakten.

    Habe nie vor ein Darlehn der LBS zu nehmen und wollte den Vertrag seit Jahren kündigen.
    Jetzt fällt mir mal wieder ein Jahreskontoauszug in die Hände und ich stoße auf den Zinssatz von 2,5%.
    Nun dachte ich mir da die LSB in 30 Jahren ja schon genug Kontoführungsgebühren ( ca.300,00€ ) kassiert hat, hat der Vertrag vielleicht doch noch was gutes.

    Da ich auf meinem Tagesgeldkonto z.Zt. nur noch 1,6% Zins bekomme ( woanders gibt es ja auch nicht viel mehr ) möchte ich eine Summe von ca. 50000,00€ in den Vertrag einzahlen ( wäre ja bei 0,9% Zinsunterschied, 450€ mehr Zinsertrag )

    Frage 1: Ist das so ohne weiteres möglich? Oder wäre eine niedrigere Summe sinnvoller?
    Frage 2: Wenn ich an mein Geld möchte, ist eine Kündigung oder die Zuteilung besser?
    Frage 3: Wird bei einer Kündigung eine Gebühr erhoben?
    Frage 4: Kann der BSV von der LBS so einfach gekündigt werden?

    Also bevor einen schreibt, ich soll doch mal die AGB´s lesen, dem kann ich sagen das ich das noch machen werde, wenn ich mal Zeit habe in den Tiefen meines Kellers danach zu suchen

    Danke euch jetzt schon für eine sinnvolle Antwort.

    Gruß Michael

  10. Avatar von obelix
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    welche LBS, welcher Tarif?

  11. Avatar von fcmichael
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    Es ist die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse 48130 Münster und es handelt sich laut Kontoauszug um den Tarif 2 Universaltarif.

    Nochmal gesagt es handelt sich hier um einen Vertrag der im Nov.1983 abgeschlossen wurde.

  12. Avatar von fcmichael
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hi,

    weiß wirklich keiner eine Antwort auf meine Fragen???

    Hier gibt es doch einige Fachleute!!!

  13. Avatar von fcmichael
    fcmichael ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Also Leute, da mir ja hier keiner von den Spezis anworten konnte gebe ich euch jetzt selbst die Antwort:
    man kann bis zur Bausparsumme ( damals 100000DM ) ohne Probleme einzahlen und bekommt 2,5% Zinsen.
    Nur darf man nicht über die Bausparsumme ( inkl.evtl. Zinsen ) kommen dann kann der Vertrag von LBS Seite gekündigt werden.
    Also werde ich weniger Einzahlen so das ich eine Weile von den 2,5% Zinsen provitieren kann.

    Also hat sich der Alte Vertrag ja doch noch nach 30 Jahren gelohnt.

    Vielleicht hilft dies ja evtl. anderen Leuten hier mal weiter.

    Gruß Michael

  14. Avatar von finanzer
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hat jemand zufällig die AGB des Vario 99/3 als PDF vorliegen?

    Kann man lt. AGB nicht einfach die Bausparsumme erhöhen? Kostet zwar 100-200 Euro aber sichert die hohen Zinsen...

  15. Avatar von obelix
    obelix ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    Alttarife können nicht erhöht werden.

  16. Avatar von calaidoska
    calaidoska ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    - Kann die Bausparkasse den Vertrag so kündigen?


    Wenn der vereinbarte Betrag bereits überschritten wurde, kann der Bausparvertrag auch gekündigt werden.

  17. Avatar von Nicora
    Nicora ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo Leute,

    hoffe, es ist nicht zu spät Euch allen ein gutes Neues Jahr zu wünschen.
    Ich habe einen Kontakt zum Fernsehen. Der Journalist plant eine Dokumentation zum Thema "Bausparkassen kündigen renditestarke Tarife". Er sucht nach einem Insider, also einem Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter, der - gegebenenfalls auch anonym - berichten kann, dass die Bausparkasse ihre Mitarbeiter dazu angehalten hat, solche renditestarken Altverträge entweder zu kündigen bzw. umzuschichten. Der Journalist hat mir absolute Vertraulichkeit zugesichert - zunächst wäre er erst einmal sehr an einem telefonischen Hintergrundgespräch interessiert.
    Also auch wenn jemand nicht vor die Kamera will, aber trotzdem solche Interna berichten kann, würde dies der Sache helfen.

    Ihr könnt Euch direkt an ihn unter der email-Adresse thomas88422@hotmail.de wenden
    oder auch an mich unter nicora@moneymail.de

    Nicora

  18. Avatar von obelix
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Zitat Zitat von Nicora
    ..., dass die Bausparkasse ihre Mitarbeiter dazu angehalten hat, solche renditestarken Altverträge entweder zu kündigen bzw. umzuschichten.
    es ist doch mehr als logisch, dass die Bausparkassen es so machen. Dies ist der Niedrigzinsphase geschuldet. So lange die Bausparbedingungen beachtet werden bzw. eine 'Kündigung' hergeben, .... ???

  19. Avatar von dreiprozent
    dreiprozent ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    ich suche das Urteil des OLG Stuttgart 9U90/11 vom 26.07.2011 sowie die ABB 7. Kann da jemand helfen?

    Hintergrund: ich habe einen Vertrag bei der LBS von 1982! Zu 3% Guthabenverzinsung. Auch mir wurde gekündigt, da er voll ist. Mit Verweis auf BGB §488 und die Urteile des OLG Stuttgart: 9U90/11 vom 26.07.2011 und 9U151/11 vom 14.10.2011. Letzteres bezieht sich in der Begründung auf die ABB 7 und eine dort vorhandene Lücke bezüglich der Kündbarkeit. Nun gehe ich davon aus, dass diese Lücke in meinen ABB von '82 nicht existiert, da dort explizit erklärt wird: "Die Bausparkasse kann den Bausparvertrag nicht kündigen, solange der Bausparer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt." (§9 (1)). Sprich, die ABB waren damals wohl noch eindeutig. Leider weiss ich nicht, welches die ABB 7 sind.

    Für Hinweise zu den ABB 7 und dem Az. 9U90/11 wäre ich dankbar.

  20. Avatar von tasse
    tasse ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo Alle,

    ich habe hier eine Kündigung von der LBS West für einen Vario-3 von 1997 liegen. Die Bausparsumme ist erreicht und im Schreiben ist als Kündigungsgrund angegeben, dass der Vertragszweck nicht mehr erfüllt werden kann. In den Bedingungen steht dann auch in §1 als Vertragszweck nur das Bauspardarlehen genannt.

    Ursprünglich wollte ich ja empfehlen, pauschal mal gegen die Kündigung Einspruch einzulegen, aber nach Sichtung der Bedingungen und weil das Kündigungsschreiben so präzise ist, lohnt sich das wohl auch nicht mehr. Ich wüsste nicht einmal, mit welchem Grund ich widersprechen sollte. Seht Ihr das genauso?

    Wobei ich es nach wie vor bescheuert finde, wenn man bedenkt, dass in §9(1) steht: " Die BSK kann den BSV nicht kündigen, solange der Bausparer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt." Naja, bin kein Jurist und mit gesundem Menschenverstand muss man wohl eher nicht argumentieren.

    Folgendes wird wohl eher nicht gegen die Kündigung sprechen:
    Zitat Zitat von ekke
    - dann formlos schriftlich Widerspruch bei LBS gegen die Kündigung einlegen (mit Einschreiben-Rückschein) und auf die Allgemeinen Bausparbedingungen des betroffenen Altvertrags verweisen: in vielen ABB steht klar drin, dass Guthaben, die über die Bausparsumme hinausgehen, auch als Guthaben geführt werden
    Bei mir steht da noch ein wichtiges Wörtchen: sie KÖNNEN als Guthaben geführt werden. Das ist wahrscheinlich schwammig genug, um der BSK alles zu erlauben, was ihr gerade passt.




    Dann hätte ich mal eine Frage zum Bonuszins. In § 6(3) steht: " Der Bonus wird .. bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens zusätzlich ausgezahlt".

    Wo ich jetzt unsicher bin: Muss man üblicherweise jetzt noch die Zuteilung beantragen, um an den Bonus zu kommen? In den Bedingungen steht das nicht explizit drin. Ich verstehe das so, dass die Zuteilung ja aufgrund der Kündigung durch die BSK sowieso erfolgt. D.h. die BSK müsste das Guthaben plus Bonus auszahlen (und außerdem die Abschlussgebühr erstatten).

    Kann das sein oder bin ich da grundsätzlich auf dem Holzweg?

    Vielen Dank für Eure Einschätzungen,
    tasse

  21. Avatar von bausparfuchsine
    bausparfuchsine ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Mir liegt eine Kopie eines anonymisierten Schlichtungsspruches zu den unrechtmäßigen Kündigungen übersparter Bausparverträge vor. Danach hat Klaus Wangard, Ombudsmann der Öffentlichen Banken und Vorsitzender Richter am OLG a.D. unter der Vorgangsnummer 315/2013 am 28.11.2013 den Schlichtungsvorschlag gemacht, dass die LBS Berlin-Hannover zwei Bausparverträge in den Tarifen 1 und 4, die die LBS gekündigt hat, gemäß dem Kundenwunsch erhöhen sollte und dass die Kündigungen der LBS unwirksam sind. Der Bausparer war schlau, hat wohl dem Vorschlag von Bausparfuchs (viele Seiten weiter oben/bei telefon-treff.de ) gefolgt und hatte folglich nach dem Erhalt der Kündigungen sofort um die Erhöhung seiner Bausparverträge gebeten - und zwar noch vor dem Wirksamwerden der Kündigungen zum 10.09.2013. Dies hatte die LBS mit Verweis darauf, man biete die Tarife nicht mehr an, abgelehnt. Was also bei Kündigung tun? Einschreiben mit Rückschein an die Bausparkasse und sofortige Erhöhung zum Erhalt des Bauspardarlehens beantragen!!!

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