LBS kündigt Vertrag ...

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  1. Avatar von brunosah
    brunosah ist offline
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    Standard LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo Zusammen,

    letzte Woche bekam ich von der LBS einen Brief, in der mir die "... Möglichkeit der Zuteilungsanahme ..." an Herz gelegt wird. Als Anlage wurde eine Blatt "Annahme der Zuteilung" mitgeschickt.

    Hier kurz die Daten zum Vertrag: LBS Vario 3, abgeschlossen 1997 über die Bausparsumme 20.000 DM bzw. jetzt 11.000 €. Eingezahlt sind schon 11.784 €

    Weiter heißt es im Schreiben: "Senden Sie bitte die beigefügt Erklärung bis 30. Juni 2010 ausgefüllt an uns zurück. Ihr Bausparguthaben wird dann zum gewünschten Termin auf Ihr Girokonto überwiesen. Liegt uns Ende Juni keine entsprechende Erklärung vor, werden wir Ihren Bausparvertrag ordentlich kündigen."

    Das möchte ich eigentlich nicht. Das Geld brauche ich gerade auch nicht. Eventuell in 3-4 Jahren um eine Wohnung zu kaufen.

    Meine Frage:
    - Kann ich den Vertrag verlängern? Eventuell mit Erhöhung der Bausparsumme auf 20.000 €? Denn die Verzinsung ist richtig gut. ca 4%
    - Kann die Bausparkasse den Vertrag so kündigen?

    Fall jemand einen guten Tipp hat ... immer her damit

    Viele Grüße,

    Bruno

  2. Avatar von ekke
    ekke ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Erste schnelle Rechtsberatung hat Folgendes ergeben:

    ein Bausparvertrag ist ein spezielle Art eines Dauerschuldverhältnisses. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für verschiedene Dauerschuldverhältnisse schreibt das Gesetz eine besondere Form der Kündigung vor, die Voraussetzung ihrer Wirksamkeit ist. Nach § 125 BGB ist ein Rechtsgeschäft und demzufolge auch eine Kündigungserklärung nichtig, die nicht der gesetzlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten Form entspricht. Laut BGB muss bei derartigen Kündigungen das Schriftstück eine Unterschrift tragen. Dies ist hier nicht der Fall.

    Weiteres Vorgehen: Die Kündigung ist nicht rechtswirksam, das Schreiben sollte als gegenstandslos angesehen werden. Es sollte nicht darauf reagiert werden.

    Es besteht der Verdacht, dass LBS dies sogar in vollem Bewusstsein so gemacht hat.

  3. Avatar von peterbondi
    peterbondi

    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    habe auch eine kündigung erhalten.
    besteht ein anspruch auf rückerstattung der abschlussgebühr, wenn die lbs den vertrag kündigt?

    viele grüße

  4. Avatar von bausparfuchs
    bausparfuchs ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo Zusammen,

    ersteinmal: Ein Bausparvertrag (BSV) hat nichs mit "Zocken" zu tun, im Grunde waren und sind BSV seit Jahrzehnten eine erzkonservative Anlage, die bei der jeweils jüngeren Generation meist als "verstaubt" und "langweilig" gilt.

    Bausparkassen (BSK) verdienen an alten BS-Verträgen seit wenigen Jahren (fast) nichts und an die Erträge aus diesen Verträgen der Vergangenheit -die BSK konnten Spargelder von BSV nach dem letzten Krieg bis vor einigen Jahren (Beginn längerer Niedrigzinsphase) überwiegend zu höheren als den Guthabenzinssätzen entweder durch Bauspar- oder Baufinanzeirungsdarlehen oder durch sonstige Kapitalanlagen anlegen und somit "Zinsspanne" verdienen. Diese gewinne haben die BSK längst meist "verbraucht" und erinnern sich wohl nicht mehr so recht daran, jedenfalls spielen diese "Solidarbeiträge" der Sparer bei der offenbar ansteigenden "Kündigungswelle" (gekündigt haben wohl ab 2007 BHW?, sicher gekündigt haben in 2008 die Debeka BSK und in 2010 die LBS Nord ... [wer weiß sicher, welche noch??]) keine oder nur eine untergeordnete Rolle.

    Ihr müsst wissen: Kündigungen von BSV im Sparstadium sind für BSK ein Spiel mit dem Feuer: Kommen die Kündigungen einer BSK in eine breite öffentliche Diskussion (am schlimmsten wohl: Bildzeitung, Spiegel-Online, Reprt o.ä.) wird dies Auswirkungen auf das Image/Renomee und in der Folge auf die Fähigkeit der BSK haben, für ihr "Überleben" notwendiges Neugeschäft (also neue BSV) mit notwendigem Spargeldzufluss (zu aktuell meist 1 % Guthabenzinsatz) abzuschließen.

    Schliesst kein Mensch einen neuen BSV bei einer BSK ab oder auch wenn alle Kunden ihre Sparzahlungen an eine BSK einstellen, wird diese nicht lange überleben können. Die letzten Jahre haben die Kapitalpolster von BSK nicht unbedingt erhöht.

    Nun aber zum konkreten Fall. Wir haben bei einer Kündigung der Debeka BSK (Grund: § 488,3 BGB) ein Schlichtungsverfahren durchführen lassen. Nicht wirklich überraschendes Ergebnis der Ombudsfrau des Verbandes der Privaten BSK (zu dem ja auch die Debeka gehört):

    "Kündigung rechtens."

    Also nach Rechtsberatung Klage gegen die Debeka BSK. Grundlage: ABB, Werbematerial, Gesprächsprotokoll der Beratung. Sind der Meinung, dass wir eine gute Fachanwältin haben (gelernte Bankkauffrau, fachkompetent und kümmert sich). Verfahren läuft...

    Gleiches (aber Abkürzung, wozu verbandseigenen Ombudsmann/-frau einbinden?) muss offenbar bei der LBS Nord erfolgen, wobei die Frage nach der Rechtswirksamkeit einer nicht mal Facsimile unterschriebenen Kündigung zusätzlich interessant ist.

    Wer hat schon Klage gegen die LBS Nord eingereicht und ist am Austausch interessiert?

    Wir werden jedenfalls auf die Kündigung nicht reagieren und sind auf den Kontoauszug per 31.12.2011 gespannt.

    Bis dahin sammeln wir vorsorglich Werbematerialien der LSB Hannover aus den Jahren 1995 bis 1999. Wer kann dazu helfen? Bieten im Gegenzug gern die Kontaktdaten unserer Fachanwältin an.

  5. Avatar von Prediger
    Prediger ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Wie lange nach Kündigung kann man eigentlich ein Klage einreichen? Gibt es bereits ein anhängige Klage gegen die LBS?

  6. Avatar von ekke
    ekke ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo!

    Gibt es bei Euch Neuigkeiten - wie ist der Stand der Entwicklungen?

    Danke!

  7. Avatar von Ärger LBS
    Ärger LBS

    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,
    die LBS hat sich offensichtlich auf einen Waffenstillstand eingelassen. Näheres müssten eigntlich die Sparkasseninsider wissen.

  8. Avatar von ekke
    ekke ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Was heisst denn, "die LBS hat sich offensichtlich auf einen Waffenstillstand eingelassen"??

    Sei doch bitte etwas konkreter. Werden die Verträge weitergeführt?

    Vielen Dank.

  9. Avatar von Betroffener
    Betroffener

    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    ich war auch mit meinem alten Vario-Tarif aus 1997 von einer Kündigung der LBS betroffen.
    Wie bei allen anderen auch, hat sich die LBS nicht überzeugen lassen, wohl aber der Schlichter.

    War viel Schriftverkehr und etwas Argumentation nötig, aber der Schlichter hat im Kern zugestimmt, dass die zugrundeliegenden ABB in meinem Fall durchaus so ausgelegt werden können, dass eine Kündigung nach § 488 III BGB wirksam abbedungen ist. Laut den Ausführungen des Schlichters, war es wohl seine erste Entscheidung in vergleichbaren Fällen zugunsten eines Bausparers.

    Mir wurde nun die Weiterführung des Vertrages zu den bisherigen Konditionen bis Ende 2012 als Schlichtungsvorschlag angeboten, den mittlerweile auch die LBS angenommen hat.

    Es kommt also entscheidend auf die ABB des Vertrages und sofern noch beweisbar auf die Umstände des Einzelfalls bei Vertragsschluss an.

    Beste Grüße,

    Betroffener

  10. Avatar von ekke
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    interessant. Welches weitere Vorgehen empfiehlst Du jetzt anderen Betroffenen. LBS schriftlich auffordern, den Vertrag weiterzuführen? Falls ja, mit welchem Bezug? Gibt es einen Präzedenzfall? Mein Vertag ist aus 1994, und die ABB dürften ähnlich sein.

    Danke.

  11. Avatar von Betroffener
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Zitat Zitat von ekke

    Welches weitere Vorgehen empfiehlst Du jetzt anderen Betroffenen.
    Ich kann hier natürlich nur meine persönlichen Erfahrungen schildern, die keine Rechtsberatung darstellen, noch ebensolche ersetzen können.

    Das konkrete Vorgehen hängt sicherlich vom "Stadium" ab, in dem man sich befindet.

    Zitat Zitat von ekke
    LBS schriftlich auffordern, den Vertrag weiterzuführen? Falls ja, mit welchem Bezug?
    Das habe ich im Anschluss an den Erhalt der Kündigung getan. Die zugrundeliegenden ABB sahen in meinem Fall keine Regelung für den Fall einer Übersparung vor. Allerdings war das Kündigungsrecht der LBS zumindest in der Ansparphase, im Fall vertragsgemäßen Verhaltens meinerseits (lag vor), einseitig abbedungen.
    Nach Treu und Glauben kann dies auch sinngemäß in der Darlehensphase fortwirken, jedoch unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen.

    Zitat Zitat von ekke
    Gibt es einen Präzedenzfall?
    Gerichtlich festgestellten, zuungunsten der LBS, offenbar nicht. Ich habe sämtliche juristischen Datenbanken danach durchforstet. Die LBS führte vor der Schlichtungsstelle dagegen mehrere Entscheidungen in ihrem Sinne an, deren Vergleichbarkeit ich jedoch angezweifelt hatte.

    Der Schlichtungsvorschlag in meinem Fall, trägt auch leider keine eindeutige Nummer.

  12. Avatar von andreas1234
    andreas1234

    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    @ all
    wenn mir gekündigt werden soll wegen erreichung bausparsumme, kann ich doch einen teilbetrag mir auszahlen lassen und mein vetrag läuft weiter? oder da ja jetzt bausparsumme wieder niedrig ist?

  13. Avatar von Betroffener
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Zitat Zitat von andreas1234
    @ all
    wenn mir gekündigt werden soll wegen erreichung bausparsumme, kann ich doch einen teilbetrag mir auszahlen lassen und mein vetrag läuft weiter? oder da ja jetzt bausparsumme wieder niedrig ist?
    Das geht natürlich nicht.

  14. Avatar von maratiki
    maratiki

    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,
    meine Freundin hat auch noch so einen Altvertrag (Vario3 von 1998, mit Bonus 4% Guthabenszins), der noch nicht überspart ist da sie währen Ihres Studiums oft nicht eingezahlt hat. Der Vertrag steht aktuell bei 3.800 Euro, Bausparsumme ist 7.600 Euro.
    Nachdem, was ich hier lese, würden wir jetzt den Vertrag weiter bis knapp unter die Bausparsumme besparen und ihn dann liegen lassen bis er eben irgendwann durch die Zinsen voll wird. Oder kann die Bausparkasse auch nicht übersparte Verträge kündigen?
    Dann noch eine zweite Frage, die aber etwas Offtopic ist: Für 2008 und 2009 wurde noch Wohnungsbauprämie gutgeschrieben. Werden wir auch weiterhin die Wohnungsbauprämie erhalten (vorbehaltlich überschreitung der Einkommensgrenze), bis die Bausparsumme erreicht ist oder gibt es dafür irgendein zeitliches Limit? Das würde sich ja dann nochmal richtig Lohnen.

    Schonmal Danke im Vorraus

  15. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    Zitat Zitat von maratiki
    Hallo,
    meine Freundin hat auch noch so einen Altvertrag (Vario3 von 1998, mit Bonus 4% Guthabenszins), der noch nicht überspart ist da sie währen Ihres Studiums oft nicht eingezahlt hat. Der Vertrag steht aktuell bei 3.800 Euro, Bausparsumme ist 7.600 Euro.
    Nachdem, was ich hier lese, würden wir jetzt den Vertrag weiter bis knapp unter die Bausparsumme besparen und ihn dann liegen lassen bis er eben irgendwann durch die Zinsen voll wird. Oder kann die Bausparkasse auch nicht übersparte Verträge kündigen?

    nein, es können nur übersparte Bausparverträge gekündigt werden!

    Dann noch eine zweite Frage, die aber etwas Offtopic ist: Für 2008 und 2009 wurde noch Wohnungsbauprämie gutgeschrieben. Werden wir auch weiterhin die Wohnungsbauprämie erhalten (vorbehaltlich überschreitung der Einkommensgrenze), bis die Bausparsumme erreicht ist oder gibt es dafür irgendein zeitliches Limit? Das würde sich ja dann nochmal richtig Lohnen.

    Wohnungsbauprämie kann auf Grund von Einzahlungen incl. Guthabenzins anteilmäßig gezahlt werden. Ein zeitliches Limit besteht nicht!

    Schonmal Danke im Vorraus
    V.G. Naseweis

  16. Avatar von Gonzo_lbs
    Gonzo_lbs ist offline

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    Lächeln AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo Brunosh, Hallo Noelmaxim,

    ich habe einen Bausparvertrag bei der LBS, Typ Vario 3, Beginn der Laufzeit 01.01.1997, 2,5 % Guthabenzins & 1,5 % Bonus. Leider fehlen mir die ABBs, aus denen hervorgehen sollte, ob es eine zeitliche Limitierung der Bonuszahlung gibt. Dies ist wohl bei neuen Verträgen der Fall. Ich habe gesehen, dass bei neueren Verträgen ab den 10. oder 11. Jahr die Bonuszahlung entfällt. Kann mir hier jemand Auskunft erteilen, ich gehe davon aus, dass sich die LBS hier eher zurückhält.

    Danke schon mal.

  17. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo Gonzo_lbs,

    einfach die Bausparkasse anschreiben und um Zusendung der entsprechenen Vertragsbedingungen bitten.

    Gruß N.

  18. Avatar von waldecker
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    meine Mutter hat eine Bau-Sp.-Vertrag bei Schwäbisch Hall und nun, nach mehreren Termine bei der ehemals vermittelnden Bank, die schriftliche Kündigung erhalten. Der Vertrag ist über die Bausparsumme hin angespart. Seit 2003 (!) ist die Bausparsumme erreicht und auch nichts mehr eingezahlt worden, er lebt also nur von den Zins- und Bonusanrechnungen.

    Der Vertrag ist aus 1999, Tarif F. Hier gibt es 3% Guthabenzinsen und dazu noch 1% Bonuszinsen.

    In den ABB in §4 steht, dass der Bausparer befragt wird, ob er die Zuteilung annimmt. $5: "Nichtannahme der Zuteilung: Vertragsfortsetzung". §15 regelt dann noch die Kündigungmöglichkeiten für den Bausparer. Von Kündigung der Bausparkasse im Fall von Guthaben ist nichts zu finden.

    Meiner Logik nach kann Schäbisch Hall nach den ABB nicht kündigen.

    In der Kündigung wird angedroht, in drei Monaten keine Zinsen und keinen Bonus mehr zu bezahlen. Das Papier ist vollständig maschinell erstellt, die Unterschriften nicht handschriftlich, auch wenn das so aussieht, die sind eingedruckt. Ist das dann wirksam?

    Kann mir hier jemand einen guten Rat geben?

    Gruß aus Waldeck

  19. Avatar von Betroffener
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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Zitat Zitat von waldecker

    Seit 2003 (!) ist die Bausparsumme erreicht und auch nichts mehr eingezahlt worden, er lebt also nur von den Zins- und Bonusanrechnungen.

    Der Vertrag ist aus 1999, Tarif F. Hier gibt es 3% Guthabenzinsen und dazu noch 1% Bonuszinsen.

    In den ABB in §4 steht, dass der Bausparer befragt wird, ob er die Zuteilung annimmt. $5: "Nichtannahme der Zuteilung: Vertragsfortsetzung". §15 regelt dann noch die Kündigungmöglichkeiten für den Bausparer. Von Kündigung der Bausparkasse im Fall von Guthaben ist nichts zu finden.

    Meiner Logik nach kann Schäbisch Hall nach den ABB nicht kündigen.

    In der Kündigung wird angedroht, in drei Monaten keine Zinsen und keinen Bonus mehr zu bezahlen. Das Papier ist vollständig maschinell erstellt, die Unterschriften nicht handschriftlich, auch wenn das so aussieht, die sind eingedruckt. Ist das dann wirksam?
    Hallo,

    ich kann hier nur mein Vorgehen in meinem Fall skizzieren, dem ein vergleichbarer Vertrag (bei der LBS, ähnliche Klausel in den AGB) zugrunde lag. Dies stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine ebensolche auch nicht ersetzen:

    -Ich habe zunächst die Kündigung mit Verweis auf die Klausel in den Bausparbedingungen, die eine Kündigung der BSK nur in Fällen der Vertragsbrüchigkeit des Bausparers vorsehen, zurückgewiesen;

    -weiterhin die Bausparkasse aufgefordert, den Vertrag entsprechend den Bedingungen bis auf Weiteres fortzuführen.

    Darauf kam ein ablehnendes Schreiben und ich habe die Schlichtungsstelle angerufen. Dieser Schritt kostet zunächst keine großen Mühen und kaum Zeit. Die Reaktion wird sicher wie zu erwarten ausfallen und du kannst dann weiter überlegen, ob du eine Schlichtung anstoßen möchtest.

    Zur Kündigung an sich:
    Meine BSK hatte mit Verweis auf § 488 III BGB gekündigt. Nach der Übersparung handelt es sich bei dem BSV um ein reines Darlehen an die BSK. Grundsätzlich wäre § 488 III BGB somit wohl auch anwendbar.
    Grundsätzlich kann dieser jedoch auch abbedungen werden, vgl Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Auflage 2010, § 488, Rn. 31.
    Die Abbedingung könnte in der Klausel gesehen werden, sofern in den ABB nicht nach Ansparphase und dem Zeitraum danach getrennt wird - kommt auf die jeweilige Gestaltung der ABB an.

    Zur Form der Kündigung:
    Hier bestehen mE schlechte Karten. Die Kündigung bedarf grds. keiner Form, außer dies wurde vereinbart (durch ABB, andere AGB in der Geschäftsbeziehung zur BSK, Parteivereinbarung, o.ä.), siehe § 127 BGB.
    Der Textform gemäß § 126b BGB genügt die Kündigung auch mit einer Nachbildung der Unterschrift. Bei vereinbarter Schriftform muss hingegen eigenhändigg unterschrieben werden, § 126 BGB.

  20. Avatar von bsh-kunde
    bsh-kunde ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Hallo,

    hier mal unsere Erfahrungen mit Kündigungen der Bausparkassen.

    Nachdem unsere Familie früher von einseitigen Bausparvertragskündigungen der Bausparkassen Debeka Bausparkasse AG und der LBS Nord betroffen war haben wir vor Kurzem eine einseitige Bausparvertragskündigung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG bekommen. Alle begründeten mit 488, 3 BGB.

    Unserer Erfahrung nach lohnt es sich, sich die ABB der betroffenen Tarife zu besorgen und rechtlich überprüfen zu lassen. So ergab sich bsp. die Erkenntnis, dass in den ABB zum Tarif 1 der LBS Nord geregelt ist, was passiert wenn das Bausparguthaben die Bausparsumme übersteigt: Nach § 2 Abs. 3 der zum Vertragsabschluss gültigen ABB wird das die BSS übersteigende Bausparguthaben „auf Wunsch des Bausparers“ auf einen anderen BSV bei der LBS übertragen. Durch diese Kenntnis konnte die Kündigung erfolgreich vermieden werden.

    Im Fall der Debeka Bausparkasse AG wurde nachdem die aufgelaufene Streitsumme eine Höhe erreichte, die die Anrufung höherer Gerichtsinstanzen zugelassen hätte geklagt. Unterlagen: ABB, Zuteilungsschreiben, weitere Briefe der Debeka Bausparkasse AG sowie Werbematerialien aus der Zeit des Abschlusses und danach. Nach Empfehlung durch ihr vor Ort gelegenes "Heimspiel-" Amtsgericht hat die Debeka Bausparkasse AG einem finanziellen Vergleich zugestimmt. Dies nach unserer Einschätzung jedoch nur, um für sich - und die Bausparkassenbranche - kein negatives Präzedenzurteil zu bekommen.

    In Bezug auf die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG stehen wir derzeit am „Anfang“ eines solchen Verfahrens: Es wurden von uns Anträge auf uns nach den ABB, Vertreterzusagen und Werbeaussagen zustehenden Tarifgestaltungsoptionen Erhöhung und Teilung gestellt. Diese in den ABB geregelten Rechte bedürfen der Zustimmung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG. Folglich hat ein Rechtsanwalt der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG beide Anträge abgelehnt. Zuletzt wurde unser in den ABB geregeltes Recht auf Zuteilungsannahme des Bausparvertrages ausgeübt und die Zuteilung zu einem Zeitpunkt in mehr als zehn Jahren angenommen. Im Hinblick auf die Zuteilungsannahme oder Nichtannahme der Zuteilung hat die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG laut ABB im Gegensatz zu den beiden erste genannten Varianten kein Einspruchsrecht.

    Nach den bisherigen Erfahrungen mit vertragswidrigen Bausparvertragskündigungen warten wir gelassen ab, was die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG mit dem Vertrag macht. Sollte die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ihr kundenunfreundliches Verhalten uns gegenüber weiter führen, werden wir in sozialen Netzwerken darüber berichten und dann auch klagen.

    Vorerst werden wir uns bei nicora-at-moneymail.de (siehe Versichtertenforum Punkt com, "Schwäbisch Hall kündigt überbezahlte Altverträge") melden und schauen, inwieweit eine gemeinsame Initiative betroffener Bausparer sinnvoll und möglich ist.

  21. Avatar von Floh
    Floh ist offline

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    Standard AW: LBS kündigt Vertrag ...

    Guten Tag, vielleicht kann mir jemand helfen.
    Ich habe am 28.6.02 bei der LBS einen Bausparvertrag Vario 99/3 mit einer Bauspasumme von 16.000,-- abgeschlossen (Zinssatz insg. 4 %).
    Bis Mitte 2010 wurden mtl. 27,-- eingezahlt.
    Im August 2010 wurde auf Anraten meines Kundenbetreuers bei der Sparkasse ein Betrag v. 13.200,-- auf diesen Bausparvertrag eingezahlt und ein neuer Bausparvertrag abgeschlossen.
    Herr NN (SK) hatte sich zuvor mit der LBS vor Ort in Verbindung gesetzt, ob diese Einzahlung auf den bestehenden Vertrag ohne irgendwelche Nachteile möglich sei, was auch zugesichert wurde.
    Per 31.12.2010 ergab sich ein Guthaben von 15933,46 incl. Zinsen.
    Die Zuteilungsmitteilungen der LBS Anf. 2011 hab ich ignoriert.
    Nunmehr wurde mir am 20.9. zum 31.12.2012 die Kündigung ausgesprochen.
    Mein Widerspruch wurde abgelehnt unter Bezugnahme auf § 488 III BGB.
    Ich hab keinerlei Gerichtentscheidungen gefunden und auch der Schlichter der LBS, mit dem ich tel. Kontakt aufgenommen habe, hat mir keine Hoffnung gemacht.

    Hat jemand Entscheidungen oder Sonstiges an der Hand?

    Vielen Dank für die Hilfe!

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