Arbeitsstelle über das Arbeitsamt in 110 km Entfernung
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Arbeitsstelle über das Arbeitsamt in 110 km Entfernung
Guten Tag.
Ich bin leicht verzweifelt. Da ich über ein halbes Jahr arbeitslos war, habe ich mich eigentlich sehr gefreut, als mir das Arbeitsamt tatsächlich zwei Arbeitgeber zusandte, bei denen ich mich bewerben konnte. Allerdings befindet sich der eine in einer Entfernung von 350 km Entfernung von meinem Wohnort, der andere in ca. 110 km Entfernung. Die weiter entfernte Stelle habe ich gar nicht erst angeschrieben, weil das für unsere Familie unzumutbar gewesen wäre.
Die andere Bewerbung ist unterwegs, da ich gehört habe, dass ich keinen Anspruch mehr auf ALG I habe, wenn ich mich nicht dort bewerbe. Da ich aber unmöglich jeden Tag pendeln kann, muss ich mir dort ein Zimmer suchen, das wieder zu Lasten meines Gehalts gehen wird. Was ist in dem Zusammenhang eigentlich überhaupt zumutbar? Kann das Arbeitsamt ohne Weiteres das Geld streichen?
Grrüsse,
Banjoman
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