Familienversicherung für unverheiratete Eltern mit Kind

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  1. Avatar von Elmar56434
    Elmar56434

    Standard Familienversicherung für unverheiratete Eltern mit Kind

    Hallöchen, alle miteinander

    Ist bestimmt schon mal gefragt worden, aber wird irgendwie auch immer aktueller. Wir sind im April Eltern geworden und jeder hatte bisher seine eigene Krankenkasse. Seit Anfang März ist meine Freundin aber nicht mehr berufstätig und möchte auch die erste Zeit mit unserem Kind zuhause bleiben. Da ihr Vertrag auslief, steht sie jetzt in keinem Arbeitsverhältnis mehr. Kann sie über mich krankenversichert werden und somit auch unser Kind?

    Da sie im Moment auch nicht arbeiten möchte, kann sie sich ja auch nicht arbeitssuchend melden. Dann wäre sie ja über das Arbeitsamt versichert. Es wird sonst etwas schwierig und teuer für uns....

    Danken für einen Tipp, Elmar

  2. Avatar von sabine
    sabine

    Standard AW: Familienversicherung für unverheiratete Eltern mit Kind

    paragraph 192 nr.1 absatz 2 im 5.sozialgesetzbuchbesagt das du pflichtversichert bist und somit beitragsfrei bist.die krankenkassen versuchen dich freiwillig zu versichern.habe genau diese situation erlebt.das recht ist aber auf unserer seite egal was die sagen google den paragraphen dann lies selbst!!!

  3. Avatar von Junger Vater
    Junger Vater ist offline

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    Standard AW: Familienversicherung für unverheiratete Eltern mit Kind

    Wie haben Sie die Sache gelöst?
    Hat die Krankenkasse eingelenkt?
    Ich habe das gleiche Problem, wir sind nicht verheiratet und meine Freundin hat aufgrund der Schwangerschaft ihr Studium abgebrochen. Jetzt Will die KK, dass sie sich freiwillig versichert.
    Viele Grüße

  4. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Familienversicherung für unverheiratete Eltern mit Kind

    In Deutschland ist es ja so geregelt, dass jeder krankenversichert sein muss. Daher muss auch die Krankenkasse ihrer Freundin auf sie zukommen, junger Vater.

    Wenn kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, so muss meiner Info nach auch ein Beitrag für bezahlt werden. Dieser liegt bei einem nicht berufstätigen freiwilligen Mitglied bei ca. 140 € monatlich aktuell.

    Besagter Paragraph von Sabine stellt keine beitragsfreie Chance in der Gesetzlichen dar. Und wie erwähnt, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es hier eine Chance gibt. Aber vielleicht gibt es auch irgendwo eine Regelung, die mir nicht bekannt ist.

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