Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung pro Person?

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Harlekin
    Harlekin

    Frage Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung pro Person?

    Hallöle.

    Wenn ich bis jetzt immer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war und meine Einkünfte sich bald so verändern werden, dass ich damit oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liege, muss ich dann in die private Krankenkasse wechseln? Wird das Einkommen meiner Frau hinzugerechnet oder gilt der Betrag pro Person?

    Wenn ich wechseln muss, kann meine Frau dann in der gesetzlichen Kasse bleiben? Und was ist mit den Kindern, die bisher über mich versichert waren? Werden sie dann über meine Frau versichert sein oder bin ich gezwungen, sie für viel Geld mit in die private Krankenkasse zu nehmen? Tausend Fragen, aber für mich sehr wichtig....

    Harlekin

  2. Avatar von Arne Bender
    Arne Bender ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    18.01.2010
    Beiträge
    58
    Danke
    1

    Standard AW: Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung pro Person?

    Hallo Harlekin,


    wenn du oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, passiert gar nix. Das bedeutet lediglich. dass man ab dann eien einheitliche Versicherungsprämie zahlt, auch wenn das Einkommen noch höher und höher steigt.

    Solltest du irgendwann die Versicherugngspflichtgrenze erreichen und drei Jahre lang übnerschreiten, kannst du in eine private KV wechseln. Wenn du dann der Besserverdiener von Euch beiden bist, müssen die Kinder auch privat versichert werden oder aber freiwillig gesetzlich im 'Hausfrauen-Tarif' - ist auch nicht günstiger als in der PKV.

    Ich glaube, die Frau kann freiwillig gesetzlich versichert bleiben, wenn sie will und Hausfrau ist. Wenn sie unter der BBGrenze verdient, zahlt sie den ganz normalen 14,5-prozentigen Satz in der GKV.


    Bin kein Fachmann - alles ohne Gewähr ...

  3. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Standard AW: Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung pro Person?

    Stelle hier mal 2 ältere Beiträge von mir dazu ein. Die Beiträge beziehen sich zwar auf andere Fragesteller, beantworten aber inhaltlich auch Ihre Fragen.

    1.


    was man alles so hört und denkt! Leider ist das fast immer falsch oder nur zum Teil richtig.

    Bei Ihnen sind 2 Denkfehler enthalten.

    1. Macht es durchaus Sinn, bei Beginn einer Selbstständigkeit, je nach Familiensituation und Art der Selbstständigkeit, von einer freiwilligen GKV Mitgliedschaft in eine private Vollkostenversicherung zu wechseln. Bin ich noch jung und gesund, liegen die monatlichen Kosten unter Umständen weit unter denen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV. Außerdem sind die Leistungen in einer PKV in aller Regel ungleich besser!

    2. Falsch ist auch, dass nur Selbststänige und Beamte Aufnahmefähigkeit in einer PKV finden. Arbeitnehmer und Angestellte können sich ebenfalls in der PKV versichern, müssen allerdings die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Welche diese Voraussetzungen sind schildere ich folgend:

    Um sich privat krankenversichern zu können, müssen Sie zunächst mal Ihren Arbeitgeber überzeugen, Ihnen das entsprechend notwendige Gehalt zu zahlen!

    Sie müssen heute nachweisen, 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze zu verdienen. ( früher nur 1Jahr)

    Erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht, sind Sie laut SGB als Angestellter automatisch versicherungspflichtig in der GKV!
    Damit dies auch schön so bleibt und alle besserverdienenden auch weiterhin zu irrsinnigen Höchstbeiträgen "zwangsversichert" werden können, erhöht der Gesetzgeber mit Regelmäßigkeit die Versicherungspflichtgrenze! Sind Sie doch mit Ihrem Einkommen der GKV liebstes Kind!

    Lag die Grenze in 2009 noch bei 48.600 Euro wurde für 2010 schon die nächste Erhöhung fällig auf 49.950 Euro, dies sind 4162,50 Euro monatl.! Haben Sie es also geschafft letztes Jahr den alten Wert zu wuppen, hat man schon dafür gesorgt, dass Sie dies im folgenden Jahr nicht schaffen:sad: und somit auch weiterhin in der GKV zwangsversichert bleiben. Wie lange dieser kranke Unsinn noch weiterbetrieben werden kann steht in den Sternen!

    Es lebe das Solidaritätsprinzip!

    Ich empfehle Ihnen zunächst entsprechende Ergänzungstarife zur GkV abzuschließen und für den Fall, dass Sie in absehbarer Zeit die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine PKV erfüllen, den Einschluss einer Anwartschaft.

    Die Anwartschaft sichert Ihnen eine spätere Aufnahmemöglichkeit bei einer PKV. Bei Beantragung einer PKV unterliegen Sie einer Risikoprüfung, bzw. Angaben zu Ihren Gesundheitsdaten. Sollten Sie also eine Anwartschaft zum jetzigen Zeitpunkt versichern und sich bester Gesundheit erfreuen, "frieren" Sie Ihren heutigen Zustand ein und müssen später, trotz eventueller Erkrankungen Aufnahme bei dieser PKV finden.
    Eine Anwartschaft gibt es schon ab 1 Euro monatlich!

    Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.


    mfG
    Mike[/quote]


    2.


    wieder einmal zeigt sich, dass unter der Bevölkerung großes Unwissen herrscht.

    Die Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt zur Zeit bei 49.950 Euro oder 4162,50 Euro um sich privat versichern zu können, nicht müssen! Dieses Einkommen müssen Sie heute über 3 Jahre nachweisen um "versicherungsfrei" zu werden.
    Aber auch das gelingt immer weniger Personen im Angestelltenverhältnis, da der Gesetzgeber diese Grenze mit Regelmäßigkeit erhöht, um die Besserverdiener in die gesetzliche Krankenversicherung zu zwingen.

    Sie können also auch weiterhin, selbst wenn Sie o.g. Voraussetzungen in den nächsten 3 Jahren erfüllen würden, freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben! Auch Ihre Kinder bleiben dabei weiterhin beitragsfrei mitversichert. Alles was sich ändern würde ist lediglich Ihr Status, von versicherungspflichtig zu versicherungsfrei.

    Übrigens ist die Aussage, dass alles wesentlich teurer wird auch nicht als Pauschalaussage zulässig.
    Dies mag vielleicht in Ihrem Fall zutreffen, ist aber je nach Alter und Familiensituation genauso gut anders herum möglich. Bin ich jung und gesund, habe vielleicht auch nur ein Kind, kann die private Krankenversicherung durchaus auch billiger sein. Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten bei einem Angestellten ja ebensfalls hälftig bis zur durchschn. Höchstgrenze der GKV.
    Mal ganz abgesehen davon, dass die Leistungen in der PKV in aller Regel besser sind als in der GKV. Rechnen Sie jetzt nochmal die zusätzlichen Beteiligungen ein, wie Praxisgebühr, Rezeptezuzahlungen, Heilmittel, Massagen, Zahnersatz etc., bei denen Sie heute, als GKV-Patient, Zuzahlungen in teilweise beträchtlicher Höhe leisten müssen, kann die PKV unterm Strich manchmal doch die bessere Lösung sein.
    Aber wie gesagt, dies hängt eben von vielen Faktoren ab, die hier nicht näher benannt wurden.

    Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

    mfg
    mike
    __________________
    Mike Niedermeyer
    Bezirksleiter
    www.debeka.de/mia/Mike_Niedermeyer
    Geändert von Mike Spezi (30.04.2010 um 11:25 Uhr).

Ähnliche Themen

  1. Beitragsbemessungsgrenze. Kann es mit einer erklären?

    Von Lilaeule78 im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 05.02.2015, 19:43
  2. Rückzahlung von GKV Beiträgen über Beitragsbemessungsgrenze

    Von Mayana im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 16.12.2014, 16:10
  3. Beitragsbemessungsgrenze - Bestandteile

    Von capri85 im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 19.10.2014, 17:56
  4. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 26.10.2010, 15:32
  5. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 01.10.2010, 14:21

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.