Pflicht des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge

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  1. Avatar von Visiteur+
    Visiteur+

    Standard Pflicht des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge

    Ich meine, ich hätte letztens hier schon einmal etwas zu diesem Thema gelesen, aber das beantwortete meine Frage nicht so ganz. Ich habe gehört, dass die Arbeitgeber eigentlich verpflichtet sind, eine betriebliche Altersvorsorge einzurichten. Dabei ging es um die so genannten Entgeltumwandlung. Das heißt ja nur, dass vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers direkt etwas in eine Altersvorsorge abgeführt werden kann. Sparer ist dabei aber ausschließlich der Arbeitnehmer.

    Ist das gemeint oder ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, selbst für seine Mitarbeiter in eine Altersvorsorge etwas einzuzahlen, so wie bei einer Pensionskasse zum Beispiel?

  2. Avatar von Jakob Cyll
    Jakob Cyll ist offline

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    Beitrag AW: Pflicht des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge

    Betrieblche Altersvorsorge

    Hallo Visiteur+,

    1. Ich fürchte du bist im Falschen Bereich gelandet - hier ist Krankenversicherung das Thema. Den Bereich Altersvorsoge findest du hier: Versicherungen - Altersvorsorge im Finanzforum
    Aber ich denke die Moderatoren werden das Thema verschieben.

    2. Zu deiner Frage:

    Alle Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein betriebliche Altersversorgung.

    Dass bedeutet, der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Arbeitnehmer über das Thema aufzuklären (oder aufklären zu lassen) und eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten.

    Der Arbeitgeber hat dabei das Recht über Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage) und Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge zu entscheiden (sogenanntes Direktionsrecht).

    Der Arbeitgeber ist auch immer die durchführende Instanz, das bedeutet er zahlt die Beiträge, der Arbeitnehmer ist der Begünstigte. (In der Regel: AG-Versicherungsnehmer, AN-Versicherte Person) Das gilt auch wenn es sich um eine Entgeltumwandlung handelt. Es wird vom Arbeitgeber bezahlt, genau wie Krankenkassenbeiträge oder Lohnsteuer.

    Das bedeutet aber nicht
    , dass der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge auch finanzieren muss. Dass muss er natürlich nicht, egal welcher Durchführungsweg, und tut es in vielen Fällen auch nicht.
    Ausnahme: Der Tarifvertrag oder eine innerbetriebliche Vereinbarung sieht es vor.

    Wenn es darum geht eine Versorgungsordnung für ein Unternehmen zu erstellen, kommt oft eine Mischung aus einem kleineren Arbeitgeberfinanzierten Teil und einem größeren Arbeitnehmerfinanzierten Teil (Bruttoendgeldumwandlung) heraus.

    Zusammengefasst:

    - Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten

    - Nein, der Arbeitgeber ist in der Regel nicht verpflichtet selbst einzuzahlen

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