Beiträge zur privaten Krankenversicherung bei Selbstständigkeit
Liebe Experten!
Hier im Forum kann mir doch sicher jemand in Sachen privater Krankenkasse weiterhelfen. Ich war bis jetzt ganz normal angestellt und krankenversichert. Jetzt mache ich mich mit einem kleinen Laden selbstständig und weiß überhaupt nicht, welche Auswirkungen das auf meine Krankenkasse und auf die Beiträge haben kann.
Was muss ich beachten und wie hoch können meine Beiträge maximal ausfallen? Ich weiß ja noch gar nicht, wieviel ich überhaupt umsetzen bzw. einnehmen werde....
AW: Beiträge zur privaten Krankenversicherung bei Selbstständigkeit
hallo,
mit Beginn Ihrer Selbstständigkeit sind Sie automatisch versicherungsfrei.
Absofort haben Sie die Möglichkeit, sich entweder weiterhin in der gesetzlichen Kasse freiwillig zu versichern oder aber in eine Private Krankenkasse zu wechseln.
Welche Entscheidung dabei die Bessere ist, läßt sich ohne weitere Angaben von Alter und Familienstand, Gesundheitszustand etc. nicht abschließend sagen.
Zu den Beitragszahlungen, bzw. deren Höhe läßt sich folgendes sagen.
Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung sind die Höhe Ihrer Einkünfte völlig gleichgültig. Hier wird der Beitrag auf Grund Ihres Eintrittsalters und Ergebnis der Prüfung Ihrer Gesundheitsangaben ermittelt.
Sind Sie also relativ jung und gesund, haben keine mitzuversichernden Kinder, ist der Wechsel in eine PKV in aller Regel unbedingt zu empfehlen. Die Leistungen sind zumeist ungleich besser. Wichtig dabei ist die sorgfältige Auswahl der entsprechenden Privatkrankenkasse und eine ausführliche , zwingend notwendige Beratung. Hier gilt vorallem, nicht die Billigste ist die Beste! Bei einer PkV haben Sie die Möglichkeiten deren Bestandteile individuell auszuwählen.
Sie können also nach dem Baussteinprinzip Ihre Prioritäten setzen. Die Pflegepflichtversicherung müssen Sie auch hier zahlen, wie Sie es bisher getan haben, da dies der Gesetzgeber vorschreibt.
Sollten Sie sich für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden, ändert sich an den bisher gewohnten Leistungen nichts. Lediglich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enfällt. Die müssen Sie als Selbstständiger zusätzlich versichern.
Die Beitragsermittlung erfolgt nun in der Tat völlig anders als bei der PKV. Hier wird Ihr Einkommen für den Beitrag zu Grunde gelegt. Die GKV unterstellt Ihnen ein sogenanntes Mindesteinkommen, dies bedeutet, dass der monatliche Mindestbeitrag bei ca. 270 Euro liegt. Ausnahmen gewähren die Kassen bei Existenzgründern, die eine Bezuschussung bzw. Fördermittel zur Selbststänigkeit bewilligt bekommen haben. Dann haben Sie für begrenzte Zeit einen ermäßigten Anfangsbeitrag.
Diese Möglichkeit macht vielleicht insofern Sinn, bis man einen Überblick über die Wirtschaftlichkeit seiner Selbstständigkeit bekommen hat.
Als freiwilliger Versicherter sind Sie verpflichtet jährlich Ihr Einkommen offenzulegen. Dies bedeutet, dass bei entsprechender Gewinnentwicklung der Krankenversicherungsbeitrag in der GKV empfindlich höher ausfallen kann als bei der PKV. Sie würden also dann mehr Geld für schlechtere Leistungen zahlen.
AW: Beiträge zur privaten Krankenversicherung bei Selbstständigkeit
Hatte ich doch eigentlich schon geschrieben, oder?
Naja, ergänzend noch, der Maximalbeitrag orientiert sich bei entsprechend hoher Gewinnausweisung an der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung. ( 2010 = 45.000 Euro ) Ihr Beitrag kann also bei max. 536 Euro liegen.