Auszahlung der Altersvorsorge vor Eintritt ins Rentenalter
Guten Abend ihr alle!
Da auch ich gerne vorsorgen möchte für mein Alter, habe ich mich mit den verschiedenen Möglichkeiten mal vertraut gemacht. Eine private Rentenversicherung kommt für mich nicht in Frage, da ich nur einen begrenzten Betrag zur Verfügung habe.
Alle anderen Formen der Altersvorsorge kommen, wenn ich richtig unterrichtet bin, erst dann zur Auszahlung, wenn ich ohnehin auch meine Altersrente beziehen kann. Was mich aber interessiert, ist eine Vorsorgemöglichkeit, die man sich auch schon mit 63 Jahren auszahlen lassen kann. Gibt es die?
AW: Auszahlung der Altersvorsorge vor Eintritt ins Rentenalter
Sorry,
da habe ich was falsches geschrieben.
Gerd hat natürlich völlig recht. Natürlich kann ich auch die Riesterrente mit 60 in Anspruch nehmen. Dies ist das frühstmögliche gesetzliche Renteneintrittsalter.
Habe mich da etwas falsch ausgedrückt.
Trotz Anhebung der Altersgrenzen können die meisten Versicherten auf Wunsch immer noch vorzeitig-
frühestens mit 60 oder ab 63 Jahren in Rente gehen.
Allerdings unter 0,3 % Abzug für jeden Monat der Vorverlegung und das lebenslang.
Für private Renten kann man jedoch den Ablauf auch vor das 60. Lebensjahr legen, ganz nach Wunsch. Diese werden ja auch steuerlich anders betrachtet. Deshalb halte ich es auch für einen Fehler, diese Variante schon vorher auszuschließen.
AW: Auszahlung der Altersvorsorge vor Eintritt ins Rentenalter
Och Gerd ,
ich habe doch nix anderes geschrieben.
60-63. Und darum geht es doch hier auch nicht.
Fakt ist doch, dass die früheste Bezugsmöglichkeit der
staatlich geförderten Renten ursprünglich an das frühestmögliche Renteneintritsalter angelehnt waren.
Daran kann man natürlich rückwirkend nix ändern. Auch nicht wenn das Renteneintrittsalter auf 70 verlegt würde.
Will er nun mal vor dem 60. Lebensjahr Kohle haben, bleibt, wenn man eine Rentenoption wählen will, nur die private Rente.
AW: Auszahlung der Altersvorsorge vor Eintritt ins Rentenalter
Hallo Mike
Du hast geschrieben,Trotz Anhebung der Altersgrenzen können die meisten Versicherten auf Wunsch immer noch vorzeitig frühestens mit 60 oder ab
63 Jahren in Rente gehen.
Ich habe dazu nur gesagt, das man mit 60 nicht mehr in Rente gehen kann. Auch nicht mit Abzügen. Leider.