Familienversicherung auch während eines Praktikums?

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  1. Avatar von Edgar1509
    Edgar1509

    Standard Familienversicherung auch während eines Praktikums?

    Hallo,
    es steht zwar noch lange nicht an, wir machen uns aber trotzdem schon so unsere Gedanken dazu. Unser Sohn wird in drei Jahren Abitur machen und gehört somit zum 1. Jahrgang des so genannten G8. Da in diesem Jahr zwei Jahrgänge Abitur machen werden und es wenig ratsam ist, sich dann sofort auf einen Studienplatz zu stürzen, haben wir ihm geraten, zunächst einmal ein Praktikum zu absolvieren, bei dem er noch einmal seine Berufswünsche überprüfen kann. Von unserem älteren Sohn wissen wir, dass man bei der Krankenkasse solange familienversichert ist, wie man eine Ausbildung absolviert oder wenigstens in absehbarer Zeit die Absicht dazu hat.

    Was ist aber im Falle eines Praktikums? Seine Ausbildung, in welcher Form auch immer, wird er ja erst im darauffolgenden Jahr beginnen. Kann er dennoch weiterhin familienversichert bleiben?

    Gruss, Edgar

  2. Avatar von RSpecunia
    RSpecunia ist offline

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    Standard AW: Familienversicherung auch während eines Praktikums?

    Hallo Edgar,

    in der Regel ist er auch während der Praktikumzeit versichert. Da er noch im 1. Bildungsweg ist.

    Die sicherste Aussag kann aber hier deine gesetzliche Krankenversicherung treffen.

  3. Avatar von Jakob Cyll
    Jakob Cyll ist offline

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    Beitrag AW: Familienversicherung auch während eines Praktikums?

    Hallo Edgar1509,

    für die konkrete Beantwortung deiner Frage fehlen leider einige Angaben zu dem angehenden Abiturienten.

    Grundsätzlich ist er in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert, wenn er:

    1. durch seine Tätigkeit keine eigene Pflichtmitgliedschaft begründet (Sehe ich bei einem Praktikum aber nicht)

    2. nicht über mehr als 365,- € (Wert gilt für das Jahr 2010) pro Monat Gesammteinkommen verfügt. (Hier kann es bei einem Praktikum schnell eng werden)

    Desweiteren sind die Altersgrenzen relevant:

    1. bis zum 23. Lebensjahr, wenn keine eigene Erwerbstätigkeit vorliegt (was im Falle eines Praktikums gegeben ist)

    2. bis zum 25. Lebensjahr, wenn eine Ausbildung oder ein Studium durchgeführt wird (Praktika im Rahmen von Studiengängen zählen dazu und man kann natürlich Praktika gleich zu Anfang des Studiums machen).

    3. Die Punkte 1. und 2. verlängern sich um die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes, sofern geleistet (was auch in der Planung berücksichtigt werden sollte).

    Fazit: Ich gehe davon aus, dass er familienverischert bleiben kann, warne aber vor den Stolpersteinen. Gerade bei den Verdienstgrenzen verstehen die Krankenkassen keinen Spaß.
    Weiterhin empfehle ich dringend einen Fachmann der Gesetzlichen Krankenversicherung zu Rate zu ziehen.

  4. Avatar von Gast 73432
    Gast 73432

    Standard AW: Familienversicherung auch während eines Praktikums?

    Empfehlenswert wäre natürlich, wenn ihr Sohn schon ungefähr weiß, in welche Richtung er mal möchte, dann kann er sich den Praktikumsplatz passend dazu auswählen und hat somit die Möglichkeit, dass dieses Praktikum evtl. dem Studium angerecht wird. Dann hat er das schonmal erledigt, auch nicht falsch :-)
    Versicherungstechnisch gibt es da auch Unterschiede, ob es ein vorgeschriebenes oder ein freiwilliges Praktikum ist, ist dabei entscheidend.

  5. Avatar von Gast7575
    Gast7575

    Standard AW: Familienversicherung auch während eines Praktikums?

    Findet das Praktikum vor oder nach dem Studium und ohne Vergütung statt, sind die Praktikanten weiterhin familienversichert. Sind die Eltern allerdings nicht in der gesetzlichen Kasse, ist der Praktikant älter als 25 Jahre oder liegen die Einkünfte über 325 Euro monatlich, muss er sich selbst krankenversichern.

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