Forwarddarlehen

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  1. Avatar von forward78
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    Standard Forwarddarlehen gesucht !

    Hallo zusammen,

    da mein Darlehen in 50 Monaten ausläuft, suche ich bereits JETZT ein Forwarddarlehen mit 10 jähriger Laufzeit.

    Da ich mir aber vorstellen kann meine jetzige Wohnung (3 Zimmer) aufgrund familiärer Situation auch mal in eine 4 Zimmer zu vergrößern, würde ich gerne eine Option haben, während der Festzinsphase des Forwarddarlehen (auch wenn es eine Mindestlaufzeit geben sollte) ohne Vorfälligkeitsentschädigung aussteigen zu können.

    zusätzlich: optionale Sondertilgungen von z.B. 5% p.a. wären auch o.k.

    Bei der Kondition geht es mir nicht um jedes 100`tel.
    Mir ist die Planbarkeit und Kontinuität wichtig!

    HAT JEMAND VON EUCH DA VIELLEICHT EINE IDEE?

    Wäre echt SUPER.

    Grüße Forward78

  2. Avatar von RSpecunia
    RSpecunia ist offline

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    Standard AW: Forwarddarlehen

    Hallo,

    am besten mal hier, oder pers. Nachricht

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Forwarddarlehen

    Hallo RSpecunia,

    glauben sie ernsthaft sie helfen jemanden mit solch einem Link????

    Geben sie da z.B. mal eine Finanzierung 150.000 Euro bei einem Darlehensbedarf 150.000 Euro an, also hat der Kunde die Nebenkosten als Eigenkapital. Ist dieser Zins wirklich hilfreich???? Wie bringe ich das kfW Mittel ein??

    Ungeachtet dieses Beispiels, die dort angezeigten Konditionen - auch bei besserern Ausläufen - werden in den seltesten Fällen tatsächlich generiert!

    Welchen Nutzen hat ein suchender, sich auch informierender Kunde von dieser Seite tatsächlich????? Viel schlimmer noch, wie werden dort die angesprochenen Fragen direkt beantwortet?

    Ein Forwarddarlehen mit einer Forwardzeit von 50 Monaten macht derzeit keinen Sinn, da die Kondition über 5 % sein wird! Hier gibt es derzeit die besten Angebote bei einer Forwardlaufzeit von 36 Monaten zu z.B. 10 Jahre fest zu nom. 4,29! Pro Monat kürzerer Zeit verbessert sich die Kondition um 0,01 % pro Monat, wobei bei den Angeboten dieser Bank die ersten 12 Monate keinen Aufschlag kosten, da diese Zeit als bereitstellungsfreie Zeit verbucht wird!

    Zu dem bleibt die Frage auf die gestellte Frage, warum die Option drin sein soll, das Forwarddarlehen nicht abnehmen zu müssen, wenn es eine Ausweitung des Engagements geben könnte. Zum Einen gibt es das nicht und zum Anderen kann doch das heute gezeichnete Darlehen auf das neue Objekt mit einem Pfandtausch wechseln, wenn das neue Objekt von der Werthaltigkeit nicht schlechter ist! Das gilt sowohl bei Verkauf und Neukauf während der Zinsfestschreibung ( also wärend der Forwardlaufzeit ) als auch danach, wenn das Forwarddarlehen schon das alte Darlehen abgelöst hat!

    Die Entscheidung ob Forwarddarlehen zeichnen oder nicht, hängt nicht von dem Objekt ab, vielmehr von der Überzeugung, dass der heute generierte Zins in z.B. 4 Jahren einer guter Zins sein wird!

  4. Avatar von RSpecunia
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    Standard AW: Forwarddarlehen

    Hallo noelmaxim,

    danke für die Antw. Gut dass mein Link aufgebessert wurde.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Forwarddarlehen

    Hallo RSpecunia,

    was meinen sie mit aufgebessert?

  6. Avatar von RSpecunia
    RSpecunia ist offline

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    Standard AW: Forwarddarlehen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ein Forwarddarlehen mit einer Forwardzeit von 50 Monaten macht derzeit keinen Sinn, da die Kondition über 5 % sein wird! Hier gibt es derzeit die besten Angebote bei einer Forwardlaufzeit von 36 Monaten zu z.B. 10 Jahre fest zu nom. 4,29! Pro Monat kürzerer Zeit verbessert sich die Kondition um 0,01 % pro Monat, wobei bei den Angeboten dieser Bank die ersten 12 Monate keinen Aufschlag kosten, da diese Zeit als bereitstellungsfreie Zeit verbucht wird!

    Zu dem bleibt die Frage auf die gestellte Frage, warum die Option drin sein soll, das Forwarddarlehen nicht abnehmen zu müssen, wenn es eine Ausweitung des Engagements geben könnte. Zum Einen gibt es das nicht und zum Anderen kann doch das heute gezeichnete Darlehen auf das neue Objekt mit einem Pfandtausch wechseln, wenn das neue Objekt von der Werthaltigkeit nicht schlechter ist! Das gilt sowohl bei Verkauf und Neukauf während der Zinsfestschreibung ( also wärend der Forwardlaufzeit ) als auch danach, wenn das Forwarddarlehen schon das alte Darlehen abgelöst hat!

    Die Entscheidung ob Forwarddarlehen zeichnen oder nicht, hängt nicht von dem Objekt ab, vielmehr von der Überzeugung, dass der heute generierte Zins in z.B. 4 Jahren einer guter Zins sein wird!
    siehe oben

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