Steuervorteile für Darlehenszinsen bei Wohn-Riester
Hallo ihr alle!
Ich habe seit drei Jahren einen normalen Riester-Vertrag, in den ich monatlich 25 Euro einzahle. Jetzt habe ich aber letztens einen Bericht über Wohn-Riester gelesen, in dem stand, dass man hierbei auch Darlehenszinsen in Höhe von 2100 Euro steuerlich geltend machen kann. Meine Frage: kann man das grundsätzlich bei jedem Wohn-Riester-Vertrag? Kann ich meinen normalen Riester-Vertrag in einen Wohn-Riester-Vertrag umwandeln? Kann man die 2100 Euro Zinsen nur einmal absetzen oder jedes Jahr, solage der Vertrag läuft?
AW: Steuervorteile für Darlehenszinsen bei Wohn-Riester
Hallo Peterle,
ja das kann man bei jedem Wohn-Riester-Vertrag,
nein i.d.R. kann man den bestehenden Vetrag nicht umwandeln, sondern man benötigt einen Extra Riester zertifizierten Wohn-Riester-Vertrag,
die 2100 EUR kann man jedes Jahr steuerlich geltend machen.
Aber Achtung : alles hat seine 2 Seiten, Steuervorteile in der Ansparzeit bedeuten auch zu zahlende Steuer in der Rentenzeit....ist aber trotz allem ein Vorteil!
AW: Steuervorteile für Darlehenszinsen bei Wohn-Riester
[quote=Peterle;31561]Hallo ihr alle!
Ich habe seit drei Jahren einen normalen Riester-Vertrag, in den ich monatlich 25 Euro einzahle. Jetzt habe ich aber letztens einen Bericht über Wohn-Riester gelesen, in dem stand, dass man hierbei auch Darlehenszinsen in Höhe von 2100 Euro steuerlich geltend machen kann. Meine Frage: kann man das grundsätzlich bei jedem Wohn-Riester-Vertrag?
ja, das ist möglich, Darlehenszinsen max. 2.100 Euro kann man komplett steuerlich geltend machen
Kann ich meinen normalen Riester-Vertrag in einen Wohn-Riester-Vertrag umwandeln?
jein, du kannst
a.) dein Guthaben mitnehmen und musst einen neuen Wohn-Riester abschließen
b.) dein Riester ist indirekt schon ein Wohn-Riester, da Du nach Ende der Laufzeit (frühstens ab 60) deinen Immobilienkredit komplett mit deinem Guthaben ablösen kannst.
Kann man die 2100 Euro Zinsen nur einmal absetzen oder jedes Jahr, solage der Vertrag läuft?
die Zinsen kannst Du jedes Jahr absetzen. Bei einem Steuersatz von 20% bekommst Du beim Höchstbetrag von 2.100 Euro x 20% wieder 420 Euro durch den Lohnsteuerjahresausgleich zurück.