Ich habe vor ca. einem halben Jahr einen Riester-Vertrag bei meiner Sparkasse abgeschlossen. Ausgezahlt wird das Angesparte ja erst, wenn ich mit 67 Jahren in Rente gehen kann. Ich kann aber ja jetzt noch gar nicht wissen, ob ich das überhaupt erleben werde. Was passiert mit meiner Riester-Rente, wenn ich nicht mehr in den Genuss komme?
Oder was passiert mit der Pensionskasse meines Mannes, wenn er sein Rentenalter nicht mehr erlebt? Haben Eheleute generell einen Anspruch darauf, die private Altersvorsorge des verstorbenen Ehepartners erben zu können?
AW: „Vererbung“ von Riester-Rente oder Pensionskasse
Hallo Corinna,
zu der Pensionskasse kann ich leider nichts sagen - zum Riestervertrag schon
Solltest du in der Ansparphase versterben (wo von wir natürlich nicht ausgehen wollen) kann der Vertrag förderungsunschädlich auf deinen Ehemann umgeschrieben werden, d.h. alle bisher geflossenen Zulagen gehen nicht verloren.
Wenn ich richtig informiert bin, und du in der Zahlphase verstirbst, bekommt auch hier dein Ehemann die Rente (da kann ich mich jedoch nicht festlegen - vielleicht weiß ja ein anderer Teilnehmer etwas mehr)!
Anspruch auf die Riesterleistung hast du nicht zwingend mit 67, sondern erst dann, wenn du tats. erst in Rente gehst / die ges. Rente beziehst, was sowohl früher als auch später als 67 sein kann.
Im Gegensatz zu den nicht staatlich geförderten Renten, wo der Auszahlungstermin meistens frei vereinbart werden kann...aber meist in der Nähe der geplanten Rente liegt.
Einziger Nachteil bei der Wahl deines Riesteranbieters ist, dass du es über eine Sparkasse gemacht hast! Hinter jeder großen Bank steckt eine große Versicherung...somit wollen schon zwei Partien an deinem Vertrag verdienen - was immer zu Lasten der Rendite geht...
Hier empfiehlt es sich, mal genauer zu überprüfen, welche Versicherung die beste/höchste Ablaufleistung hat. Ein entsprechender Anbieterwechsel ist sogar vom Gesetzgeber vorgesehen und das ersparte Kapital kann förderungsunschädlich übertragen werden...
Ein Vergleich lohnt sich, da die Differenz zwischen den Ablaufleistungen teilweise über 34000 EUR (!!) beträgt und da sollte man schon genauer hinschauen, denn schließlich vergleichen wir ja auch, wo die Bananen 10 Cent günstiger sind
es geht schließlich um die spätere (sorgenfreie) Zukunft.
AW: „Vererbung“ von Riester-Rente oder Pensionskasse
Guten Abend,
hier was zur Pensionskasse:
Die Pensionskasse schuldet stets gegen Zahlung von Beiträgen Vorsorgeleistungen und trägt somit gewisse Vorsorgerisiken. Die abgedeckten Risiken sind - je nach Ausprägung der Pensionskasse unterschiedlich gewichtet - die Risiken Invalidität, Alter und Tod. Der Vorsorgeberechtigte hat einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse.
Das heist in kurz: Sie sollten den Vertrag überprüfen lassen, welche Risiken dort abgesichert sind.
Für nähere Infos, oder für eine Prüfung können Sie mich gerne kontaktieren.
AW: „Vererbung“ von Riester-Rente oder Pensionskasse
Hallo
Es ist schon fast alles gesagt. Nur ein paar Ergänzungen. Die Riester kann nur dann auf deinen Mann übertragen wird, wenn er auch einen Riestervertrag besitzt. Verstirbst du während des Rentenbezuges erhält der Ehepartner die Rente. Wie lange steht im Vertrag. Meißtens schreiben die Versicherungsvertreter 5 Jahre rein. Dadurch bekommst Du selber ein paar Cent mehr Rente. Sinnvoller ist es wenn da 18 Jahre steht. Sicher kann man den Riesteranbieter wechseln. Kostet aber Geld. Ob nun die Sparkasse ein schlechter Anbieter ist, weiß ich nicht. Ich bin gegen derartige Vorverurteilung.