Freiwilliger Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung
Servus,
da ich als Sohn von Lehrern aufgewachsen bin, kannte ich zunächst einmal nur private Krankenversicherungen. So war ich dann auch nach meinem Studium erst mal versichert. Jetzt bin ich 34 Jahre und würde mich gerne bei einer günstigen gesetzlichen Krankenversicherung anmelden und dort meine Beiträge bezahlen. Allerdings habe ich immer wieder gehört, dass es schwierig ist, von der privaten in die gesetzliche zu wechseln. Oder gilt das nur dann, wenn man vorher mal in der gesetzlichen war?
Wie hoch ist der freiwillige Beitrag bzw. woran orientiert er sich? Gibt es unterschiedliche Tarife?
AW: Freiwilliger Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung
Hallo Tonmeister,
um hier eine richtige Antw zu geben benötige ich mehr Info´s
1. Wie sind Sie aktuell beschäftigt?
2. Warum in die Gesetzliche?
3. Es gibt einen Einheitsbeitragsatz. Der günstigste freiw. mtl. Beitrag liegt bei ca 260 EUR (Mind. Einkommen)
4. Wie hoch ist Ihr Einkommen?
AW: Freiwilliger Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung
Hallo
Wer Selbstständig und privat krankenversichert ist, Kann nicht in die Gesetzliche wechseln. Wozu auch. Teuer und nur mäßige Leistungen. Der Beitrag beträgt 14,3% von deinem Gewinn +1,7% Pflegeversicherung. Mindestbeitrag 270 €. Darin ist aber noch kein Krankentagegeld enthalten.
AW: Freiwilliger Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung
@ GERD
Ja stimmt, danke hatte ich vergessen zu erwähnen.
Der Mindestbeitrag liegt auch nur bei 270 wenn Einkunfte unter 15200 EUR liegen. Ansonsten 320 EUR
AW: Freiwilliger Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung
Was ??? Ansonsten 320 Euro??? Wie soll man das verstehen??
Übrigens muss die Geschichte des Fragestellers hier sowieso etwas anders liegen. Über die Eltern kann er nur beihilfekonform privat restkostenkrankenversichert in Höhe von 20 % gewesen sein. 80 % der Leistungen kamen aus der jeweiligen Landesbeihilfe. Solange Kindergeldanspruch bestand und die Enscheidung bei Studienantritt einmalig für eine PKV getroffen wurde, konnte er auch weiterhin beihilfekonform versichert bleiben. Bei Wegfall des Beihilfeanspruches folgt dann automatisch der übergang zu einer Vollversicherung in der PKV oder einen untergeordneten studentischen Tarif.
Da der Fragesteller jetzt 34 Jahre alt ist, nach eigenen Aussagen das Studium auch bereits beendet hat, keinen Beihilfeanspruch mehr hat, müsste er in seiner jetzigen Tätigkeit entweder Angesteller mit entsprechenden Einkommen sein, dass zur PKV berechtigt, also über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, oder aber selbststänig sein und somit versicherungsfrei, oder so reich und gar nichts tun und auch dabei privat versichert geblieben sein.
Darüber teilt der Fragesteller ab leider nichts mit!
Warum die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse gewünscht wird, ist nicht schlüssig.
Ebenso kann man, auf Grund der mangelhaften Angaben,
keine Aussage zur Möglichkeit der Aufnahme in einer GKV treffen.
AW: Freiwilliger Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung
Zitat von RSpecunia
@ GERD
Ja stimmt, danke hatte ich vergessen zu erwähnen.
Der Mindestbeitrag liegt auch nur bei 270 wenn Einkunfte unter 15200 EUR liegen. Ansonsten 320 EUR
Alles klar, jetzt weiß ich was Du meinst. Danke für die Mail.
"Ansonsten" war da natürlich nicht nachzuvollziehen.
Weil ein Selbstständiger mit entsprechend hohen Gewinn natürlich bis zur BMG abgezockt wird und das sind natürlich mehr als 320 Euro.