Irgendwann in den nächsten Monaten würden wir gerne ein Haus kaufen. Wir besitzen zwei Bausparverträge, die wir gerne für die Finanzierung nutzen würden. Wir brauchen aber mindestens 200000 Euro, die wir natürlich gerne möglichst zinsgünstig bekämen. Dazu riet uns ein Bekannter, einen Kredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch zu nehmen.
Von einer anderen Seite hörte ich dann aber, dass man nicht ein Darlehen bei der Bausparkasse haben kann und den günstigen Kredit von der KFW-Bank. Ist das tatsächlich so und wenn ja, kann man denn dann ein Bauspardarlehen mit einem Kredit bei einer ganz normalen Bank kombinieren?
AW: Finanzierung über Bausparkasse und „normale“ Bank
Hallo Kranich123,
sowohl die Bausparkasse als auch die Bank muss das kfW Darlehen als durchleitendes Kreditinstitut beantragen. Bei beiden Partner ist die Beantragung möglich!
Sie können auch ein Erstrangdarlehen bei der Bank , dann dazu das/die KfW Darlehen beantragen und zusätzlich noch das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.
Ob das sinnvoll ist, zeigt sich, wenn sie sich den Effektivzins des Bauspardarlehens, sowohl den Tarif genau anschauen. Evtl. haben sie einen Tarif, wo sie bei Darlehensverzicht einen Zinsbonus vom ersten Euro an bekommen. Dieser Zinsbonus erhöht ihr Eigenkapital und selbst wenn der Darlehenszins geringer ist, als der derzeitige Marktzins bei Hypotheken, lohnt sich - sollten sie eine Bonusoption haben - das Bauspardarlehen nicht!
Sie holen mit dem Zinsgewinn aus dem vermeintlich günstigeren Bauspardarlehen ( wenn der überhaupt günstiger ist ) den potentiellen Bonusgewinn nicht auf!!
Dann lieber mehr Guthaben und den daraus resultierenden geringeren Darlehensanspruch als evtl. etwas teurere Hypothek aufnehmen.
Vergleichen sie verschiedene Angebote und sie werden sich, wenn sie sich unabhängig und seriös beraten lassen haben, aller Vorraussicht nach für kein Bausparmodell als Erstrangdarlehen entscheiden! Und aller Vorraussicht nach auch nicht für das Bauspardarlehen aus dem Bausparvertrag, es sei denn dieses verringert den Gesamtbeleihungsauslauf des Erstrangdarlehens, dann kann man daüber durchaus nachdenken!