seit über einem halben Jahr leidet meine Frau an einem schweren Bandscheibenvorfall. Er wurde bereits operiert, aber sie kann den Rücken und eigentlich den gesamten Körper kaum belasten. Das wirkt sich natürlich auch auf ihre Erwerbsfähigkeit aus. Sie ist jetzt schon seit dieser Zeit krank geschrieben und eine Besserung ist nicht in Sicht.
Wir würden gerne wissen, für welchen Zeitraum ihr noch Krankengeld gezahlt wird und was passiert, wenn der Anspruch auf Krankengeld abläuft. Woher kann sie dann Geld bekommen, wenn sie noch immer nicht wieder arbeiten kann?
man kann Krankengeld für max. 18 Monate A-Unfähigkeit in einem Zeitraum von 3 Jahren erhalten - das können 18 Monate am Stück oder aber eben auch über diesen Zeitraum gestückelt sein. Einen Rechtsanspruch auf erreichen Ausschöpfen dieser gesamten 18 Monate hat man aber nicht. Die Krankenkasse wird je nach Stadium der Erkrankung schon früher eine Rehamaßname einleiten wollen, um seine Arbeitsfähigkeit zu prüfen, bzw. festzustellen, ob er nicht wieder rehabilitierbar, aslo dem Arbeitsmarkt zu zu führen ist.
Das Arbeitsamt ist nur zuständig, wenn sie ausgesteuert wird und bis zu dem Zeitpunkt noch kein Rentenbescheid vorliegt. Aber auch das Arbeitsamt wird - weil sie ja wegen A-unfähigkeit nicht vermittelbar ist - zu einem Rentenantrag anregen. Letztendlich würde dann im Prinzip, wenn sie keinen Rentenanspruch hat ( hat er nicht mindesten 5 Jahre eingezalht? - Sie soll sich mal mit einem Rentenversichertenältesten beraten - nicht mit einem teuren Rechtsanwalt!) das Sozialamt zuständig sein.
habe der Antwort sachlich nichts mehr hinzuzufügen.
Es gillt die folgenden Punkte zu klären:
1. Ist die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit (evtl. nach Therapie) noch möglich?
2. Wenn Nein -> Besteht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
3. Wenn Nein -> Sind die Bedingungen für Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung gegeben?
Wenn Ja -> Erwerbsminderungsrente oder Teilerwerbsminderungsrente, evtl. aufgestockt durch Sozialhilfe/Arbeitslosengeld II oder Teilzeittätigkeit.
4. Wenn Nein -> Sozialhilfe/Arbeitslosengeld II, wobei zu beachten ist, dass Eheleute und Eheänliche Gemeinschaften vorrangig für einander einstehen müssen, also sofern zumutbar, von einem Gehalt leben müssen.
Vielen Dank für den Tipp mit den Renteversicherungsältesten. Der ist im wahrsten Sinne viel wert, wenn man bedenkt, was Anwälte kosten.
Des weiteren kann ich nur allen Berufstätigen dringend zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung raten.