Darlehenstilgung oder Kapitalanlage nach Erbschaft

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  1. Avatar von Kasperle
    Kasperle

    Standard Darlehenstilgung oder Kapitalanlage nach Erbschaft

    Vor einiger Zeit ist meine Lieblings-Erbtante gestorben und hat mir 20.000 Euro hinterlassen. Da ich noch einen Kredit habe, der sich ungefähr in dieser Höhe bewegt, überlege ich , ob ich mit diesem Geld den Kredit ablösen soll. Ein Beratungsgespräch bei der Bank war ergebnislos, weil der Sachbearbeiter mir davon abriet. Darum möchte ich hier in dem netten Forum mal fragen: was ist sinnvoller für mich?

    Soll ich das Darlehen mit dem Geld ablösen und somit auch Zinsen sparen oder das Geld anlegen und dafür Zinsen kassieren? Bin in dem Bereich nicht so fit, dass ich mir genau ausrechnen kann, was mir mehr bringt.

    Wer hat Ideen?

  2. Avatar von marketmaker2
    marketmaker2 ist offline

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    Standard AW: Darlehenstilgung oder Kapitalanlage nach Erbschaft

    Da der Aufnahmezins sicherlich höher als der Anlagezinssatz ist, solltest du den Kredit tilgen. Zumal auf den Zinsertrag auch noch Steuern anfallen.

    Erkundigen solltest du dich über die Kosten bei frühzeitiger Auflösung des Kreditvertrages. Kreditvertrag aufmerksam lesen und bei Unklarheiten hier im Forum Fragen stellen.

    Gruß,
    marketmaker2

  3. Avatar von MThiemann
    MThiemann ist offline

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    Standard AW: Darlehenstilgung oder Kapitalanlage nach Erbschaft

    Hallo Kasperle,

    richtig. Sie zahlen bestimmt einen deutlich höheren Zinssatz für Ihren Kredit, als Sie zum jetzigen Zeitpunkt an Zinsen erhalten können, wenn Sie Geld anlegen.

    Dabei sind die Inflationsrate und die ggf. erforderliche Versteuerung Ihrer Zinseinnahmen noch nicht berücksichtigt.

    Wenn es sich bei Ihrem Kredit um einen Ratenkredit handelt, können Sie diesen meist nach einer Kündigungssperrfrist von 6 Monaten und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vorzeitig auflösen und tilgen.

    Schauen Sie dazu einfach einmal in Ihren Kreditvertrag. Dort müßte das entsprechend vermerkt sein.

    Viele Grüße

    M. Thiemann

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