Eigentümer einer Immobilie trotz Bezugs von Arbeitslosengeld II?

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  1. Avatar von LucianoZ
    LucianoZ

    Frage Eigentümer einer Immobilie trotz Bezugs von Arbeitslosengeld II?

    Morgen zusammen.

    Meine Familie und ich haben vor etwa 6 Jahren ein Haus gekauft, von dem wir bisher natürlich nur einen winzigen Teil abbezahlt haben. Zu meiner großen Überraschung bin ich vor 1 ½ Jahren arbeitslos geworden und habe auch bisher trotz großer Anstrengung keinen vergleichbaren Job finden können. Da meine Frau lediglich einen 400-Euro-Job hat, bekommen wir inzwischen Arbeitslosengeld II. Würden wir zur Miete wohnen, bekämen wir jetzt Wohngeld. Wie verhält es sich aber, wenn man "Eigentum" hat?

    Können wir das Haus behalten und statt des Wohngelds wird dann das Darlehen für die Bank vom Amt übernommen?

    ciao, Luciano

  2. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Eigentümer einer Immobilie trotz Bezugs von Arbeitslosengeld II?

    Hallo

    Sicher könnt ihr das Haus behalten. Die HartzIV Behörde zahlt sogar die Kreditzinsen. Ihr müßt nur schlüssig nachweisen, wovon der Kredittilgung bezahlt werden soll.

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