Erhebung von Krankenhausgebühren im Voraus
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Erhebung von Krankenhausgebühren im Voraus
Wenn mir nicht hier in dem Forum geholfen werden kann, wo dann?
Folgendes: gestern haben wir meine Schwiegermutter ins Krankenhaus gebracht, weil sie Beschwerden im Kopf hatte. Aufgrund ihres hohen Blutdrucks entschieden die Ärzte, sie zunächst einmal für ein paar Tage dort zu behalten, um sie auf Medikamente einzustellen. Nun sollte sie die Krankenhausgebühren im Voraus bezahlen, was für sie aber schwierig ist, da sie nur über eine sehr kleine Rente verfügt. Außerdem muss sie ja wahrscheinlich nur 3-4 Tage dort bleiben und soll jetzt für 14 Tage im Voraus bezahlen. Das kann doch nicht wahr sein!
Wer kann mir dazu Näheres sagen?
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