Information zur Abgeltungssteuer durch die Banken

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  1. Avatar von Zahngold89
    Zahngold89

    Standard Information zur Abgeltungssteuer durch die Banken

    So richtig habe ich wohl noch immer nicht begriffen, was das mit der
    Abgeltungssteuer auf sich hat. O.k. ich muss Steuern zahlen für
    Kapitaleinkünfte, wie bisher auch. Aber was hat sich geändert?

    Werde ich z.B. von den Banken darauf aufmerksam gemacht, wenn
    ich ihnen einen Freistellungsauftrag erteilen muss? Oder führen sie
    ohnehin 25% der Einkünfte ab, auch wenn ich gar nicht zahlen müsste?

    Kann ich mir das Geld dann beim Finanzamt zurückholen???
    Wer kann mich aufklären? Danke!!

  2. Avatar von Slash
    Slash ist offline

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    Danke
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    Standard AW: Information zur Abgeltungssteuer durch die Banken

    Hi,
    die Änderung besteht darin, dass es sich bei der Abgeltungsteuer um eine Quellensteuer handelt. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden nun nicht mehr im Zuge der Einkommensteuererklärung dem jeweiligen Tarif unterworfen, sondern pauschal mit 25% + 5,5% Soli besteuert.
    Die Steuer wird dann von den Kreditinstituten einbehalten und an den Fiskus weitergeleitet.

    Die Banken führen immer Steuer ab, sobald die Höhe des bei der Bank erteilten Freistellungsauftrages erreicht ist.
    Die Bank weiß ja schließlich nicht, ob noch bei einer anderen Bank ein Freistellungsauftrag gestellt ist oder ob sie die 801 € ausnutzen darf.
    Von daher rechtzeitig Freistellungsaufträge anpassen.

    In der Einkommensteuererklärung kann bei zuviel abgeführter Steuer das Geld wieder zurückgefordert werden.
    Ebenso sollten Sie darauf achten, ob Ihr Steuertarif unter 25% liegt, dann haben Sie die Möglichkeit eine Günstigerprüfung zu beantragen (Anlage Kap ausfüllen und im Mantelbogen entsprechendes Häckchen setzen). Dies bewirkt, dass die Kapitalerträge der tariflichen Einkommensteuer unterworfen werden.

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