Haftung gegenüber Kunden bei gefälschter Überweisung
Hallo, ein Bekannter erzählte mir letztens von einer Freundin, die eine Überweisung ausgestellt hat und dann in den Briefkasten der Bank eingeworfen hat. Der Betrag in Höhe von 2300 Euro ist jedoch nie beim gewünschten Empfänger angekommen. Wahrscheinlich hat jeman die Überweisung in Nachhinein gefälscht und eine andere Kontoverbindung angegeben. Es war für die Bank wohl nicht mehr nachvollziehbar, wo das Geld letztendlich geblieben ist. Wer haftet in einem solchen Fall, die Kundin oder die Bank?
AW: Haftung gegenüber Kunden bei gefälschter Überweisung
Hä? Für eine Bank ist es immer nachvollziehbar wo das Geld hin überwiesen wurde.
Auch kommt ein Fremder in den Briefkasten von Banken für Überweisungen nicht dran weil die viel zu tief sind... hat sie das in einen normalen Briefkasten bei der Bank geworfen... ist es ihr Pech und sie muss auch dafür Haften.
AW: Haftung gegenüber Kunden bei gefälschter Überweisung
Hallo, meist kann man mit der Bank nochmal reden, jedoch wenn sie einen Fehler gemacht hat, dann muss sie bis zu einem bestimmten Betrag selber haften. Ausser die Bank ist so kulant und bucht es zurück. Es gibt halt leider neue Bankengesetze und ich würde mich definitiv bei der Bank melden und mit ihr darüber sprechen!
Ansonsten kannst du auch mal über einen Wechsel nachdenken.