Erhebung von Steuern auf Riester Produkte

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  1. Avatar von Stardust68
    Stardust68

    Standard Erhebung von Steuern auf Riester Produkte

    Guten Abend.

    Vor einigen Jahren habe ich aufgrund einer Beratung bei meiner Sparkasse einen Riester Vertrag abgeschlossen, bei dem mein Geld in Fonds-Anteile investiert wird.

    Zum damaligen Zeitpunkt habe ich mir gar keine Gedanken darüber gemacht, wie mein Vertrag besteuert wird. Für die Beiträge, die ich in diesen Riester Vertrag einzahle, wurde ja bereits Einkommenssteuer erhoben. Wenn ich in knapp 20 Jahren meine Riester Rente ausgezahlt bekomme, muss ich dann noch einmal irgendetwas versteuern?

    So hoch ist der Gewinn bei diesen Fonds-Anteilen ja nun auch wieder nicht. Kann mir das jemand erklären?

    lg Stardust

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Lächeln AW: Erhebung von Steuern auf Riester Produkte

    hallo,

    Seit dem 01.01.2005 gibt es keine Altersvorsogeprodukte in Form von Versicherungen, Sparplänen etc, welche in Ihrer Anlageform steuerfrei bleiben. Es handelt sich also um eine aufgeschobene Steuerlast!
    Lediglich Steuerminderungen oder Freibeträge sind in bestimmten Fällen noch möglich.

    Deshalb ist es leider richtig, dass Sie Ihr bereits sauer versteurtes Geld, nachgelagert erneut versteuern müssen.

    Aus meiner Sicht sind das römische Fiakalraubrittermethoden.

    Oft wird nun so argumentiert, dass die nachgelagerte Besteuerung einen Vorteil darstellt, da im allgemeinen der persönliche Steueratz im Erwerbsleben höher sei, als der Steuersatz nachgelagert im Rentenalter.

    Allerdings ist diese Aussage nicht immer korrekt. Eventuell haben Sie, durch Vorsorge / Einkünfte andere Art als Rentner nur einen marginalen Unteschied zu den Einkünften im Erwerbsleben. Dann ist der Vorteil u.U. nicht mehr darstellbar.

    Ein Vorteil bleibt trotzdem. Erhalten Sie doch die staatlichen Zulagen zum Eigenbeitrag gewissermaßen als steuerfreien Bonus in der Aufschubphase.
    Ist also wie ein zinsloses Darlehen zu betrachten.

    Weiterhin sind die Beiträge zur Riesterrente steuerlich abzugsfähig. ( Sonderausgabenabzug)
    Je nach Einkommen und persönlichen Steuersatz, prüfen die Fianzämter diesbezüglich.

    mfg
    mike

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