grundsätzlich geht das, bedingt aber der Zustimmung der Bank. Das Darlehen müsste dann auf annuitätische Tilgung ( Direkttilgung ) umgestellt werden. Unter Umständen erklärt sich die Bank bereit, den Rückkaufswert als Sondertilgung parallel zu akzeptieren.
Letzteres halte ich für sinnvoll, da sie aus der beitragsfreigestellten LV sicherlich weniger Rendite erzielen werden, als sie an Zinsersparnis durch die Verringerung der Schuld erreichen! Ein Teilstorno erfährt die LV durch die Beitragsfreistellung ja eh, somit macht es keinen Sinn, das schlechte Geld in der LV zu lassen.
Mir ist diese Umstellung schon für einige meiner Kunden, die diese schlechte - weil teure- Finanzeirunsgvariante ( wohl gemerkt, diese Aussage trifft nur auf Eigennutzung zu ) früher woanders gezeíchnet haben, gelungen.
danke für ihre Antwort.
Das war auch meine Absicht den Restkaufwert der Versicherung als Sondertilgung zu verwenden. Allerdings ist das Geld das jeden Monat in die Versicherung fließt, wie Sie auch gesagt haben "in den Sand gesetzt". Sie haben gesagt es geht grundsätzlich mit der Zustimmung der Bank. Sollte die Bank nicht zustimmen, besteht noch eine andere Möglichkeit?
Es kann doch nicht sein das die Bank bestimmt, ob ich in meine Kapitalversicherung einzahlen muss oder nicht. Bei einer Kündigung würde ich das noch verstehen aber so...
In 3 Jahren läuft die Zinsbindung ab, dann wird das Endzeitdarlehen zu einem ganz normalen Anuitätendarlehen umgeschuldet. Wenn das bisherige Darlehen früher geändert werden soll, wird da nicht eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen fällig?
ganz sicher werden sie nach Zinsauslauf die Lebensversicherung nicht noch mal als Tilgungsersatz einsetzen, da sie scheinbar zu Recht erkannt haben, dass dies die teuerste Finanzierungsvarinate ist und bei eigengenutzten Immobilien nicht mehr zu empfehlen ist!
Daher, LV jetzt in Absprache mit der derzeitigen Bank kündigen ( denn die ist ja auch in 3 Jahren noch nicht abgelaufen und spätestens dann kündigen sie eh ), Schuldsumme um den Rückkaufswert jetzt verringern, direkte Tilgung ab sofort vereinbaren und nach Auslauf Hypothek 2013 geringere Darlehenssumme mit gleicher Belastung wie bisher - trotz Zinsverringerung und geringerer Schuld - tilgen, dann kommt Schwung in die Entschuldung!
Vor allem aber, jetzt schon zu nom. 4,4 % für 10 Jahre fest ab 2013 ( also Zinsfestschreibung bis 2023 ) ohne Kosten bis zur Ablösung ein Forwarddarlehen für die Restschuld zeichnen!!!
Vernünftig aufgearbeitet und der Bank entsprechend vorgestellt, spielt die Bank da in der Regel auch mit und wie schon beschrieben, mir ist das schon einige Male für meine Kunden ohne Murren der Bank gelungen, denn die wissen selber, wie schlecht diese Finanzierungskonstellation ist!