Ich führe als Privatperson (berufstätig) eine Tätigkeit für ein Unternehmen aus und soll eine Rechnung an erstellen. Meine Fragen:
1. Muss/soll/darf ich MwSt ausweisen?
2. Stimmt es, daß ich bei einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro keine Mwst austellen darf?
3. Wenn ich MwSt ausstellen sollte - wie verhält sich das bei meinem nächsten Lohnsteuerjahresausgleich - bekomme ich diese wieder belastet?
4. Was ist, wenn die Fa auf Ausstellung von MwSt besteht?
Frage 1-4 sind uninteressant WEIL... du darfst als PRIVATPERSON keine Rechnungen schreiben... nur Quittungen ohne MWST... und das auch nicht für Arbeiten / Dienstleitungen sondern nur wenn du Privat etwas verkaufst z.b. ein altes Auto! (der gegenstand darf auch nicht teurer verkauft werden als er eingekauft wurde)
Wenn du Rechnungen schreiben willst oder Dienstleistungen nach gehst... musst du dich min. Freiberuflich melden.
Ps.: Auch wenn man im Internet oftmals findet das es erlaubt wäre... ich habe wegen der Frage extra zwei Freunde angerufen die Steuerberater im Dienst sind... hatte mich jetzt selber mal interessiert *g*.
Hatte da angerufen, aber irgendwo ne bratwurst drangehabt. er meinte ich müsste ein gewerbe anmelden, hab ihm alles erklärt - er hat nix geschnallt
egal, hab auf andere weise infos bekommen. ich darf also rechnungen ausstellen - ohne steuer -. bis zu einem jahresumsatz von 17.500,-. die rg muss die steuernummer enthalten und bei der einkommensteuererklärung angegeben werden.
Hatte da angerufen, aber irgendwo ne bratwurst drangehabt. er meinte ich müsste ein gewerbe anmelden, hab ihm alles erklärt - er hat nix geschnallt
egal, hab auf andere weise infos bekommen. ich darf also rechnungen ausstellen - ohne steuer -. bis zu einem jahresumsatz von 17.500,-. die rg muss die steuernummer enthalten und bei der einkommensteuererklärung angegeben werden.
gruss
ts
Das darfst du auf KEINEM Fall... aber mach du mal wenn du nicht glauben magst
tut mir leid wenn ichs noch mal frage, aber habe meine Steuererklärungen die letzten jahre selber gemacht. steuberater ist mir einfach zu teuer.
also:
bin normal berufstätig und über eine nebenbeschäftigung in freier mitarbeit aus und schreibe privat rechnungen an dieses unternehmen ( ohne steuer ) und bleibe im jahr unter 17.500,- lt. kleinunternehmsregelung. dies muss ich bei der steuerklärung ja mit angeben.
1.) wird mein zu versteuerndes einkommen dadurch erhöht oder wird dies gesondert aufgeführt und ich muss dieses einkommen nicht versteuern?
2.) bei einem evtl dadurch höherem zu versteuerndem einkommen müsste ich auch mit einer höheren nachzahlung rechnen?