für unser Immobilie haben wir im Jahre 2001 ein Baudarlehen über 10 Jahre mit 1 % Tilgung abgeschlossen. 2008 wurden wir von der Beraterin der Bank überredet ein Forwarddarlehen für weitere 10 Jahre, ab Mai 2011 abzuschließen (283000 €) (Zinsen 5,77 % mit 2,296 % Tilgung), die wir auch unterschrieben haben. Von Anfang an aber ist ein Bausparvertrag über 122000 € (4,5 % Darl.-Zinsen) mit in dem Vertrag gekoppelt. In 4 Monaten ist dieser BSV zuteilungsreif. Wenn dieser Bausparvertrag jetzt einen Teil dieses Betrages ablöst, müssen wir dann weiterhin diesen Zinssatz für den Restbetrag bezahlen oder können wir von den jetzigen Zinsen profitieren. Über eine Baldige Antwort würden wir uns freuen.
Das Ursprungsdarlehen war 2001 in Höhe von 325700 € (637000 DM). Im ersten Vertrag steht nichts über eine Sondertilgung.
Der BSV wurde beim Vertragsabschluss zu der Zeit mit abgeschlossen.
Die Ansprüche aus dem BSV wurden von Anfang an abgetreten. Dies ist auch beim Forwarddarlehen mitberücksichtigt worden. Wenn wir im Juni auf den BSV eine Sonderzahlung in Höhe von 20000 veranlassen ist es August zuteilungsreif.
für mich liest sich das so, als wenn die volle Restschuld als Forwarddarlehen gezeichnet wurde und der Bausparvertrag weiter bespart werden soll, bis die nächsten 10 Jahre rum sind.
Das würde bedeuten weiterhin wenig Guthabenszinsen in dem BSV zu bekommen, während man die erhöhten Darlehenszinsen in der Hypothek zahlt. Dies nicht nur auf die kommenden Tilgungsgelder, nein auch weiterhin auf das bereits getilgte, welches schlecht verzinst in dem BSV liegt!
Sollte dies so sein, stellt sich das wie eine Fehlberatung dar, denn wofür wurde seinerzeit der BSV abgeschlossen? Warum den Bausparvetrag nicht in Abzug bringen und somit die Hypothek verringern? Zumindest das Bausparguthaben hätte ich eingesetzt und die Besparung für diesen zukünftig weggelassen und als Tilgungserhöhung in die Hypothek gesteckt!
Da wären sie seinerzeit ( 2001 ) besser gefahren, wenn sie eine 20 Jahreskondition genommen hätten und direkt getilgt hätten. Sie werden die Eigenheimzulage in den BSV eingezahlt haben, das hätte man als Sondertilgung verwenden können!
Jetzt wären sie besser gefahren, endlich aus der teilweisen Tilgungsaussetzung gegen Bausparen raus zu kommen. Sie sparen sich in dem Bausparvertrag arm, zu mal sie das evtl. günstige Bauspardarlehen vorher teuer über die hohen Zinszahlungen in der Hypothek erkauft haben.
Sollte das alles so sein, ärgert mich das Verhalten der Bank gewaltig, denn welche Berechtigung hatte jetzt dieser Bausparvetrag? Zu dem frage ich mich, warum eine Einzahlung von 20.000 Euro tätigen? Wenn die Bank ihnen den BSV seinerzeit verkauft hat, dann hätte sie jetzt auch die Verpflichtung sie über Zuteilungsänderungen wie Teilung und Ermäßigung
aufzuklären, aber wahrscheinlich kennt der Banker sich nicht aus mit Bausparen, zu dem ist es ihm ja auch lieber, ihnen die höhere Hypothek zu verkaufen! Zumindest eine Teilbausparsumme hätte ein Teil der Hypothek ablösen müssen, denn umso länger die Ablösung dauert, umso teurer wird das augenscheinlich günstige Bauspardarlehen. Zumal es effektiv jetzt schon viel teurer wäre, denn bei bausparen der alten Tarifgeneration wird aus nom. 4,5 % schnell eine 5,2-5,5% und da ist der Hypothekenzins heute viel günstiger!!!!
Es lässt sich leider nicht mehr viel ändern und nachkarren ist nicht unbedingt sinnvoll, aber ihr Banker sollte schon wissen, dass sie u.a. schlecht beraten wurden und unter Umständen stellen sie das Forwarddarlehen wegen Fehlberatung in Frage!!
Habe eben noch mal den Zinssatz für das Forwarddarlehen gelesen, das ist schon Hammer. Auch wenn man das vor Jahren als sie dieses gezeichnet hatten, nicht ahnen konnte was am Markt passiert, so hätte man ihnen die nom. 4,5% aus dem Bausparvertrag anbieten müssen und um diesen Teil die Hypothek verringern müssen! Die Hypothek ist ja selbst effektiv teurer als das Bauspardarlehen!!!!!
Übrigens halte ich den Forwardzins für viel zu hoch, denn 2008 lag ich maximal bei 5,2 % und zwsichenzeitlich bei der Ing.DiBa mit einer 4 vor dem Komma!!!! Egal, kann man nicht ändern, aber ganz ehrlich, da kommt einiges zusammen und scheinbar waren sie leider in vielen Punkten schlecht beraten!
Ich würde an ihrer Stelle Lücken suchen, dass Forwarddarlehen wegen Falschberatung ( Bausparvertrag ) anzuprangern! Macht wegen der Zinsen doppelten Sinn, wenn gleich dies nicht das Argument sein darf!
Danke nochmals für die schnelle Antwort.
Wie könnten wir nun weiter vorgehen. Unsere Bank ist die Deutsche Bank in Gelsenkirchen. Könnten sie uns ein Paar Tips geben? Würden uns sehr über Ihre Hilfe freuen!!!.
man kann das aus der Entfernung schlecht beurteilen, da wir die Details nicht kennen, bis dato haben wir ja nur spekuliert und versucht zu erahnen, was da gelaufen ist!
Wenn sie wünschen, können sie sich an meine E-Mailadresse wenden. Über den E-Mailverkehr stelle ich gezielte Fragen zu
- dem Ursprungsdarlehen
- der vereinbarten bzw. getätigten Tilgung bis Zinsfestschreibungsende, denn diese muss ja kalkuliert werden, damit ein Forwarddarlehen berechnet werden kann
- der dann aus beiden Punkten entstandenen/kalkulierten Restschuld nach Zinsfestschreibungsende
- Höhe des Forwarddarlehens und des Bausparguthaben nach Zinsauslauf
Aus diesen Punkten lässt sich erkennen, ob bei dem Forwarddarlehen dann der abgetretene Bausparvertrag Berücksichtigung gefunden hat. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich das Forwarddarlehen in Frage stellen und nach Möglichkeiten suchen, dieses evtl. aufgrund von Fehlberatung nicht abnehmen zu müssen. Wie schon beschrieben, Sinn macht es alle mal, denn heute dürften eine 4,5 % realistisch sein!
Nicht das ich das grundsätzlich befürworte, ein Forwarddarlehen ist eine Wette auf die Zukunft, nichts anderes und wenn ich das zeichne, muss ich dazu auch stehen, egal wie sich die Zinsen entwickeln. Die Zinsen könnten bei Zinsauslauf 2013 ja auch bei 7 % stehen ( was natürlich eher unwahrscheinlich ist ) und dann hätten sie alles richtig gemacht!
Wenn nun aber, wie augenscheinlich in ihrem Fall geschehen, ein abgetretener Bausparvertrag nach Auslauf der Zinsbindung - egal in welcher Form - nicht berücksichtigt wurde, dann hat die Bank sich aus meiner Sicht auch nicht tadellos verhalten und dann können sie mit "gleichem Kaliber" reagieren bzw. antworten!
Einfach wird das nicht, aber ein Versuch ist es alle Mal wert und wenn die Bemühungen lediglich dazu führen, dass ein Teilverzicht der Abnahme in Höhe des Bausparguthabens erwirkt wird. Ich halte es für völlig unsinnig, den Bausparvertrag nach Ende der Zinsfestschreibung weiter laufen zu lassen, während sie bei der Hypothek mindestens in Höhe des Bausparguthabens die hohen Zinsen zahlen und sich dieses Geld im Bausparvetrag verweilend nicht verzinst! Das Bauspardarlehen würde ja auch noch zur Disposition stehen, denn auch das hätte den Hypothekenbedarf erheblich weiter reduziert und somit wären weitere Gelder zu 5,77 % nicht benötigt!
Mit diesen Aussagen würde ich die Deutsche Bank konfrontieren, vor allem mit der Frage, was sollte der Abschluss des BSV seinerzeit, wenn er bei Zinsauslauf keine Verwendung findet und mindestens durch Teilbausparsummenbildung und Teilzuteilung einer gewissen Summe könnte und hätte er das gemusst!!!!
meines Erachtens wurde der Bausparvertrag beim Forwarddarlehen nicht mitberücksichtigt. Denn bis zum Ende der Zinsfestschreibungsfrist würden wir fast 42600 € an Tilgung geleistet haben in den 10 Jahren. Deshalb auch der Darlehensbetrag in gesamter Höhe von 283000 für das Forward-Darlehen.