ich arbeite seit sechs Jahren in einer Einrichtung, die sich vor drei Jahren einmal neu formiert hat und seitdem alle Zusatzleistungen gestrichen hat. V
orher bekam ich eine Altersvorsorge in Form einer Versicherung, die natürlich nach drei Jahren noch kaum etwas brachte. Außerdem zahlte mein Arbeitgeber für mich in die ZVK ein.
Seit drei Jahren nun gibt es gar nichts mehr. Fast alle meine Bekannten und Freunde erhalten in irgendeiner Form eine betriebliche Altersvorsorge.
Habe ich als Arbeitnehmer ein Recht darauf oder ist das wirklich eine ganz freiwillige Angelegenheit des Arbeitgebers?
es gibt verschiedene Wege der BAV, ein Recht auf eine Arbeitgeberfinanzierung (d.h. nur der AG zahlt die Beiträge) gibt es nicht. Das ist Goodwill des AG.
Allerdings haben Sie ein Recht darauf einen Teil Ihres Gehaltes in eine BAV fließen zu lassen. Damit sind die Beiträge zumindest steuer- und sozialversicherungsfrei.
Hier kann der AG aber vorschreiben in welcher Variante diese Umwandlung zu geschehen hat.
Bei weiteren Fragen einfach melden.