Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Zahn-Zusatzversicherung
Gestern hat mir meine Zahnärztin eröffnet, dass ich mir wohl in diesem Jahr noch neue Kronen und Brücken einsetzen lassen muss. Es ist ja allgemein bekannt, dass die gesetzliche Krankenkasse nur maximal 60% der Kosten trägt. Das heißt für mich, dass ich dringend eine Zahn-Zusatzversicherung abschließen muss.
Mir ist aber nicht klar, wielange diese Versicherung bereits bestehen muss, bevor ich sie beanspruchen kann. Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass sie mindestens 6 Monate bestehen muss, bevor ich die Zähne machen lassen kann. Hat dazu jemand andere Fristen? Vielleicht ist es ja auch bei jeder Zusatzversicherung unterschiedlich.
AW: Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Zahn-Zusatzversicherung
Hallo
Erstens. Wie kommst Du darauf, das die GKV 60% deines Zahnersatzes bezahlt? Sie bezahlt einen befundorientierten Festzuschuß, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Zweitens. 6 Monate stimmen. Wen Du jetzt eine Zahnersatzversicherung abschließt, mit dem Wissen das du sie noch dieses Jahr in Anspruch nimmst, kann das unter Umständen heikel werden. Weiterhin werden in den ersten Jahren nach Abschluß auch nur bestimmte Höchstsummen bezahlt. Das geht meißtens mit 1000 € im ersten Jahr los, ist aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.