Auszahlung der Pensionskasse auch an Hinterbliebene
Grüezi!
Seit zwei Jahren arbeite ich in einem Betrieb, in dem man in eine Pensionskasse einzahlen kann.
Bis jetzt habe ich noch nicht daran teilgenommen, weil ich auch schon eine Lebensversicherung habe.
Aber man hört ja immer, dass sich eine Pensionskasse lohnt, weil sie staatlich gefördert wird.
Ich würde das Angebot auch gerne in Anspruch nehmen, wenn ich wüsste, ob der angesparte Betrag im Falle des Todes auch an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Oder bekommen die dann nur einen Teil, wie auch bei der normalen Altersrente?
AW: Auszahlung der Pensionskasse auch an Hinterbliebene
Hallo Silberpfeil,
es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung.
An die Hinterbliebenen werden je nach Ausgestaltung des Vertrages folgende Leistungen gezahlt:
VOR Rentenbeginn:
Möglichkeit1 : das gebildete Kapital wird ausgezahlt
Möglichkeit2 : die gezahlten Beiträge werden zurück erstattet
NACH Rentenbeginn:
Möglichkeit1 : das noch nicht ausgezahlte Garantiekapital - abzüglich bereits geleisteten Zahlungen
Möglichkeit2 : eine Hinterbliebenen Rente
Wichtig:
Die Hinterbliebenen sind Ehepartner, in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner oder Kinder.