Höhe der Haftungsübernahme bei Verlust der Kredikarte
Schönen guten Tag!
Als ich am Wochenende in der Stadt mit meiner Kreditkarte bezahlt habe, hatte ich schon wieder diesen Albtraum...
Wenn mir jemand die Karte stiehlt oder ich sie schlicht und ergreifend verliere und dann mit der Karte verfügt wird. Dann kann es ja sein, dass ich das gar nicht sofort mitbekomme, sondern erst dann den Verlust bemerke, wenn ich das nächste Mal mit der Karte bezahlen will. Oder ich stelle erst bei der nächsten Kreditkartenabrechnung fest, dass mit der Karte verfügt wurde.
Wer haftet dann für die unberechtigt verfügten Beträge und vor allem: in welcher Höhe?