ich habe ein Angebot für eine Immobilienfinanzierung erhalten, dabei war auch diese "Europäische standardisiertes Merkplatt" / Verhaltenskodex.
Bei Punkt 15. wird erwähnt, das ich als Darlehensnehmer ein Gehaltskonto bei der darlehensgebenden Bank haben muss.
Daran solls zwar nicht scheitern, es gefällt mir aber eigentlich nicht wirklich, kommt mir so ein bischen "daumenschraubenmäßig" vor.
Ist das normal, oder gehts auch anders? Leider hilft mir google nicht wirklich weiter, da ich nur dieses Europäische Merkplatt finde, aber keine Diskussionen über diesen Punkt.
AW: Gehaltskonto bei Darlehensgeber - ist das üblich?
Hallo Keepme,
nein, üblich ist das nicht!
In 15 Jahren Immobilienfinanzierungstätigkeit hatte ich bei Angestellten noch nicht einen einzigen Fall, wo das erforderlich war! Bei Selbstständigen oder Gewerbetreibenden sieht das etwas anders aus.
Sicherlich hat das bei schwierigen Fällen die ein oder andere Bank mal zur Bedingung machen wollen, aber dann hatte ich davon abgeraten und eine andere Bank aquiriert!
Ich halte es auch nicht für unbedingt ratsam, denn wenn man mal in Schwierigkeiten gerät und auf Kontokorrent angewiesen ist, dann steht immer auch gleich der Hypothekenkredit als Belastung zur Disposition. Unter Umständenn erwschert das dann die Einrichtung einer weiteren Kreditlinie in Form eines erhöhten Dispos!
AW: Gehaltskonto bei Darlehensgeber - ist das üblich?
Es handelt sich um die VR Bank Krefeld eG
Aber ich möchte hier niemanden schlecht machen, es war einfach nur der "Freiwillige Verhaltenskodex" an das Angebot angeheftet, bei dem ja bei Punkt 15 drinsteht, das das Gehaltskonto beim Darlehensgeber zu führen ist.
Wenn ich danach googel, finde ich diesen Verhaltenskodex auf so ziemlich jeder Webseite einer Bank, daher bin ich nun etwas verwundert, das Sie soetwas noch nie gehört haben.
(OT: wann kann man sich hier mal wieder registrieren?)