Können angemietete Büro-Räumlichkeiten untervermietet werden?

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  1. Avatar von TommyS
    TommyS

    Standard Können angemietete Büro-Räumlichkeiten untervermietet werden?

    Hallo Jungs,

    vielleicht kann mir jemand mit guten Ratschlägen weiterhelfen.

    Ich arbeite Freiberuflich und habe ein Büro in einem Mehrparteienhaus. Also es bestehen neben Privatwohnungen auch Büros in dem Gebäude! Bis letztes Jahr war es für mich überhaupt kein Problem für die Miete der angemieteten Räumlichkeiten aufzukommen.

    Leider laufen die Geschäfte nicht mehr in dem Umfang wie ich es mir wünschen würde. Deshalb habe ich überlegt, zwei Zimmer unterzuvermieten, die in der Woche vormittags und an den Wochenenden ganztägig genutzt werden könnten. Ich Würde dadurch mit meinem Vermieter Verärgerung entstehen?

    Nach meiner Logik müsste es ihm eigentlich egal sein, solange die Miete bezahlt wird. Oder hat jemand vielleicht eine bessere Idee, wie die nicht effizient benutzten Büroräume sonst noch genutzt werden könnten. Danke schon mal im Voraus für jede Anregung!

    ciao,
    Tommy

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Ausrufezeichen AW: Können angemietete Büro-Räumlichkeiten untervermietet werden?

    Hallo,

    Deine Logik ist hier leider nicht zielführend. Zunächst solltest Du mal den exakten Inhalt Deines eigenen Mietvertrages prüfen. Ist es ein offizieller Gewerbemietvertrag oder nur ein netter "Zweizeiler"?
    Ist eine Untervermietung im Wortlaut explizit ausgeschlossen? Selbst wenn nicht, bist Du nicht automatisch zur Weiter-oder Untervermietung berechtigt!
    Warum nicht zunächst den direkten Weg wählen und das genannte Problem dem Vermieter schildern. Schließlich hat auch er ein berechtigtes Interesse, dass die Mietzahlungen weiterhin regelmäßig eingehen.

    Nun entzieht es sich meiner Kenntnis in welcher Gegend Ihre Räumlichkeiten liegen. Gehen Gewerberäume weg wie warme Semmeln
    oder ist es so wie vielerorts, dass teilweise Geisterstrassen mit leeren Gewerberäumen kaum zu vermieten sind?? Sieht man in vielen Städten immer häufiger.

    Von dieser Sachlage abhängig ist auch Deine Verhandlungsposition gegenüber dem Vermieter zu bewerten.

    Außerdem machst Du auch keine Angaben über welchen Zeitraum der Vertrag geschlossen wurde. Hast Du noch einige Jahre vor Dir, wäre der wirtschaftliche Schaden unter Umständen nicht unerheblich!

    Wenn Du die Situation jedoch nur als eine kurzfristige Misslage betrachtest und Besserung in Aussicht ist, musst Du auch bedenken, wenn Du untervermietest, diese Leute auch nicht zum nächsten Tag auf die Strasse setzen kannst.

    Ich halte ein offenes Gespräch mit dem Vermieter hier wirklich für das beste.

  3. Avatar von Calli
    Calli

    Standard AW: Können angemietete Büro-Räumlichkeiten untervermietet werden?

    Eine sehr spezielle Situation in der Du dich befindest. Wer braucht schon ein Büro nur für den Vormittag! Wochenend-Benutzung macht eigentlich mehr Sinn, da manche Vereine, um ihre wöchentlichen Sitzungen bzw. Besprechungen abhalten zu können, schon Bedarf für einen Raum haben.

    Wenn ich so ein bisschen weiter überlege auch Bildungsschulen/-institute könnten Gefallen an einer gemeinsamen Nutzung von Büroräumen gefallen finden. Deren Verdienst über die Kurse und Nachhilfe-Unterrichten ist nicht gerade sehr hoch. Eigentlich keine schlechte Idee! Gratuliere. Versuch doch mal dein Glück mit einer Anzeige im Internet oder in einer Tageszeitung.

    Zu der Frage mit der Verärgerung des Vermieters kann ich wirklich nichts sagen. Auf jeden Fall müsstest Du sein Einverständnis einholen und solltest auch vorher schon mal in den Mietvertrag schauen!

    Gruß und gutes Gelingen!

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