Haftung des Instituts bei gestohlener Kreditkarte

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  1. Avatar von MickeyMouse
    MickeyMouse

    Standard Haftung des Instituts bei gestohlener Kreditkarte

    Guten Abend,

    meiner Freundin ist vor einigen Tagen die Kreditkarte bzw. das gesamte Portemonnaie gestohlen worden. Leider hat sie den Diebstahl nicht sofort bemerkt, konnte also auch erst am nächsten Tag die Kreditkarte sperren lassen.

    Wenn mit der Kreditkarte jetzt schon vor der Sperrung verfügt wurde, wer haftet dann für den Betrag? Wie kann meine Freundin nachweisen, dass nicht sie mit der Karte zu diesem Zeitpunkt bezahlt hat? Muss sie das überhaupt nachweisen?

    Gr. MickeyMouse

  2. Avatar von marketmaker2
    marketmaker2 ist offline

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    Standard AW: Haftung des Instituts bei gestohlener Kreditkarte

    Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, ich hätte dir schonmal geantwortet...

  3. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Haftung des Instituts bei gestohlener Kreditkarte

    Sie muss Anzeige erstattet... nachweisen muss sie nichts aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ein "Eid" unterschreiben... dies ist dafür da falls man die Kreditkartenfirma betrügt... fallen die Haftstrafen viel Höher aus als ohne Eid.

    Ohne Eid min. Strafe von 3 Monaten PRO Fall ... und mit Eid 6 Monate min. Strafe (Haft).

    Danach sollte sie das Geld zurück gebucht bekommen.

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