Ich möchte meine Wohnung verkaufen (147000,-) und das Darlehen läuft noch bis 08/2011.
In ca 1-2 Jahren soll eine neue Immobilie für ca 200000,- finanziert werden.
Meine Bank verlangt bei Verkauf zur Zeit eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 8000,- von mir.
Rein vertraglich ist das ganze wohl so ok, die Frage ist nun, ob es nicht irgendeine Möglichkeit gibt um diese Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen.
Wenn bei der jetzigen Bank oder bei einer anderen Bank ein Forwarddarlehen aufgenommen wird, das erst in 1-2 Jahren zur Auszahlung kommt, kann man das nicht irgendwie "verrechnen"?
Meine Bank argumentiert da so: Man kann diese Darlehen nicht miteinander "vermischen", der 200000,- Kredit ist ein neuer Vertrag und das Geld muß sich die Bank auch von jemand anders leihen, dieser möchte auch seine Zinsen erhalten und daher kann dieser nicht auf einen Teil seiner Zinsen verzichten, weil aus einem anderen vorherigen Kreditvertrag die (entgangenen)Zinsen (Vorfälligkeitsentschädigung) nicht gezahlt wurden.
Stellt sich die Bank da nur Stur, oder geht das tatsächlich nicht anders?
Ein Forwarddarlehen macht gar keinen Sinn, da das Forwarddarlehen an eine Immobilie zweckgebunden ist und die hast du nach Verkauf ja nicht mehr und die neue kennst du ja scheinbar noch nicht!
Entgangene Zinsen sind immer zu entschädigen, ebenso sind Zinsen die man bei einem Forwarddarlehen während der Nichtabnhme Zeit nicht zahlt, im Nachgang auch zu bezahlen, denn ein Forwarddarlehen hat auch einen sogenannten Forwardaufschlag auf die Grundkondition, die man für eine gewisse Zeit nicht abnimmt!!!!