Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

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  1. Avatar von StephanW
    StephanW

    Standard Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

    Hallo und guten Abend.

    Ich bin auf eine Ungereimtheit in Sachen meiner betrieblichen Altersvorsorge gestoßen und hoffe, hier in dem sehr informativen Forum eine klare Aussage bekommen zu können. Immer wieder las oder hörte ich in letzter Zeit, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, in meinem Fall zur Pensionskasse, vom Bruttogehalt direkt abgeführt werden.

    Darin besteht ja dann auch schon ein großer Vorteil: für diesen Beitrag müssen keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Bei mir ist das aber leider nicht der Fall. Mein Beitrag wird zwar vom Arbeitgeber an die Pensionskasse abgeführt, aber erst, nachdem Steuern und Sozialabgaben runtergerechnet sind, also vom Nettoeinkommen.

    Wieso gibt es diese Unterschiede? Muss das nicht einheitlich sein?

    StephanW

  2. Avatar von MaklerHH
    MaklerHH ist offline

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    Standard AW: Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

    Gibr es eigentlich nicht, nein, und könnte ein Fehler der Buchhaltung sein. Gerade wenn die Buchhaltung extern gemacht wird, kommen solche Fehler immer wieder mal vor. Am Besten mal gemeinsam mit dem betreuenden Vermittler die Buchhaltung darauf anbprechen. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um eine Entgeltumwandlung handelt.

    Gruß aus Hamburg

  3. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

    Hallo

    Bav ist eine etwas komplizierte Sache. Das Problem ist hier, wie schon gesagt, sie Lohnbuchhaltung. Wobei es heute dazu Programme geben sollte.
    Aber eine andere Frage. Wie hoch ist Dein Beitrag in die Versicherung und wieviel wird Dir vom Lohn abgezogen? Vielleicht liegt der Fehler auch bei Dir, das Du die teilweise unverständlichen Lohnabrechnungen nicht richtig deuten kannst?

  4. Avatar von Schnippi
    Schnippi ist offline

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    Standard AW: Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

    Hallo Stephan,

    ist das evtl. eine Umwandlung von Vermögenswirksamen Leistungen im Rahmen einer Nettolohnumwandlung (also Riester)?

    Das wäre evtl. auch noch eine Erklärung, schau doch mal im Antrag oder in der Police nach.

    Gruß,
    Schnippi

  5. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

    Was hat Nettolohnumwandlung mit Riester zu tun?

  6. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Ausrufezeichen AW: Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

    Zitat Zitat von Gerd
    Was hat Nettolohnumwandlung mit Riester zu tun?

    Würde ich auch gern wissen!?

    Und seit wann werden Beiträge zur BAV vom Bruttogehalt abgezogen??

    Vielleicht sollte der Fragesteller zunächst mal prüfen, ob es sich hierbei um eine Arbeitgeber / Arbeitnehmer oder Mischfinanzierte Anlageform handelt?

    Ist es eine Entgeltumwandlung, also Arneitnehmerfinanziert, mindert sich lediglich das anrechnungsfähige Bruttogehalt zur Lohnsteuer und Sozialversicherung um den Anlagebetrag X. Bsp. 2500 Euro Bruttoverdienst, Abzug Beitrag 200 Euro = 2300 Euro Brutto zur Steuer und Soz.-Vers. Abzug des Beitrags erfolgt dann vom gesetzlich Netto.

    Arbeitgeberfinanziert, z. Bsp. anstelle Gehaltserhöhung- 2500 Brutto + 200
    = 2700 Brutto, anschließend wieder Abzug vom Brutto für Steuer und Soz.-Vers. Grundlage = 2500, Abzug des Beitrags erfolgt auch hier vom Nettogehalt.

    Bei Mischfinanzierung je anteilig.

    Beispiele zum besseren Verständis unter: https://www.probav.de/servlet/PB/show...eiten_2010.pdf


    mfg
    mike

  7. Avatar von Schnippi
    Schnippi ist offline

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    Standard AW: Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

    äääähm, nun ja:

    es gibt 2 Möglichkeiten:

    1. Bruttolohnumwandlung
    2. Nettolohnumwandlung

    Zum 2. Fall:
    Zusätzlich zur Bruttolohnumwandlung können die Arbeitnehmer die Riester-Förderung (Zulagen und ggf. Steuervorteile) für einen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag oder über ein betriebliches Vorsorgemodell in Anspruch nehmen. Das nennt sich dann "Nettolohnumwandlung". Nicht besonderst ratsam - aber möglich!

    Gerne genommen (wenn tarifvertraglich geregelt) z.B. im Rahmen der "Metallrente" oder für Mitarbeiter der DB (über DEVK) etc. etc. etc.

    So - im oben genannten Fall hört sich das sehr danach an......

  8. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Ausrufezeichen AW: Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

    Zitat Zitat von Schnippi
    äääähm, nun ja:

    es gibt 2 Möglichkeiten:

    1. Bruttolohnumwandlung
    2. Nettolohnumwandlung

    Zum 2. Fall:
    Zusätzlich zur Bruttolohnumwandlung können die Arbeitnehmer die Riester-Förderung (Zulagen und ggf. Steuervorteile) für einen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag oder über ein betriebliches Vorsorgemodell in Anspruch nehmen. Das nennt sich dann "Nettolohnumwandlung". Nicht besonderst ratsam - aber möglich!

    Gerne genommen (wenn tarifvertraglich geregelt) z.B. im Rahmen der "Metallrente" oder für Mitarbeiter der DB (über DEVK) etc. etc. etc.

    So - im oben genannten Fall hört sich das sehr danach an......

    Hallo Schnippi,

    was immer Du uns damit sagen willst, mit der gesetzlichen Regelung zur Betrieblichen Altersvorsorge hat dies nichts , aber auch gar nichts zu tun!

    Wie gesagt 3 Modelle in der Durchführung AG / AN / Mischfinanziert, - und zwar immer vom Brutto!
    Anlageformen - Pensionskassen, Unterstützungskassen, Direktversicherungen / Zusagen etc.
    Was soll den bitte vom bereinigten gesetzlichen Nettogehalt noch "umgewandelt" werden. Das is nix zum wandeln. Ich kann lediglich freiwillig, unter Abzug vom Netto in eine solche Anlageform einzahlen. Und da ist es völlig Wurst, ob er es über die Firma abbuchen lässt oder vom eigenen Konto, es sei denn es handelt sich um vermögenswirksame Leistungen.

    Wo läge sonst eine Steuer - und Sozialversicherungsersparnis!?

    Richtig ist, dass die Möglichkeit besteht den AG - Anteil für vermögenswirksame Leistungen in die BAV einfließen zu lassen. Aber auch das ist eine zusätzliche Bruttoleistung!!


    mfg
    mike

  9. Avatar von Schnippi
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    Standard AW: Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

    Hallo Mike,

    Deine Infos sind so nicht ganz richtig.

    Ansonsten hatte ich eine Frage gestellt. Ich hatte nicht darum gebeten hier den Beitrag künstlich in die Länge zu diskutieren.

    Ein letztes aber zu diesem Thema:

    Man kann unter bestimmten Voraussetzungen über den AG direkt in z.B. einen Riestergeförderten Pensionfond einzahlen.....

    .... das nennt sich dann nun mal Nettolohnumwandlung. Ich kann es auch nicht ändern....

  10. Avatar von Mike Spezi
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    Standard AW: Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

    Zitat Zitat von Schnippi
    Hallo Mike,

    Deine Infos sind so nicht ganz richtig.

    Ansonsten hatte ich eine Frage gestellt. Ich hatte nicht darum gebeten hier den Beitrag künstlich in die Länge zu diskutieren.

    Ein letztes aber zu diesem Thema:

    Man kann unter bestimmten Voraussetzungen über den AG direkt in z.B. einen Riestergeförderten Pensionfond einzahlen.....

    .... das nennt sich dann nun mal Nettolohnumwandlung. Ich kann es auch nicht ändern....
    Meine "INFOS" sind ganz bestimmt richtig!
    Das man das kann habe ich ja auch nicht bestritten!
    Nur habe ich dabei weder eine Steuerersparnis am Bruttogehalt, noch eine Sozialversicherungsersparnis!
    Und dies ist nun mal die gesetzliche Verankerung zu einer BAV.

    Übrigens hat der Fragesteller klar geäußert, dass es sich bei der Anlage um eine Pensionskasse handelt!

  11. Avatar von Schnippi
    Schnippi ist offline

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    Standard AW: Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

    Übrigens hat der Fragesteller klar geäußert, dass es sich bei der Anlage um eine Pensinskasse handelt!
    Genau - Pensionskasse ist auch nach EStG Riesterförderfähig.
    Deshalb habe ich die Frage auch an den Themenstarter gestellt....

    By the way:
    Ebenfalls Riesterförderfähig nach EStG ist die Direktversicherung.....

    Nur habe ich dabei weder eine Steuerersparnis am Bruttogehalt, noch eine Sozialversicherungsersparnis!
    Und dies ist nun mal die gesetzliche Verankerung zu einer BAV.
    Ach so....
    ... auf genau welches Gesetz beziehst Du Dich denn dabei???

  12. Avatar von Mike Spezi
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    Standard AW: Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

    Zitat Zitat von Schnippi
    Genau - Pensionskasse ist auch nach EStG Riesterförderfähig.
    Deshalb habe ich die Frage auch an den Themenstarter gestellt....

    By the way:
    Ebenfalls Riesterförderfähig nach EStG ist die Direktversicherung.....


    Ach so....
    ... auf genau welches Gesetz beziehst Du Dich denn dabei???

    Hallo Schnippi,

    irgendwie verstehe ich nicht worauf Du eigentlich hinaus willst? Was hat denn die Förderfähigkeit, sprich das Einfließen der Zulagen in eine Pensionskasse oder Direktversicherung mit dem reinen Abzug vom Nettolohn zu tun.

    Oder anders gefragt! Worin liegt der Vorteil für den Arbeitnehmer, oder warum sollte er von seinem bereits bereinigten Nettogehalt Geld umwandeln, wenn er dabei weder beim Gehalt Steuern oder Sozialversicherung einspart? Das ist doch der Sinn einer BAV.
    Das Beiträge zu Riesterprodukten im Sinne des ESTG abzugsfähig sind, hat doch mit Arbeitgeberfinanzierung oder Entgeltumwandlung nichts zu tun?

    Aber vielleicht klärst Du mich diesbezüglich noch auf?

    Hier die Deffinition zur BAV wie ich es kenne:

    Staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung



    Die Beiträge sind steuerfrei und die im Versorgungsfall gezahlten Leistungen sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
    Finanziert der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung bleiben die Beiträge darüber hinaus von der Sozialversicherung in voller Höhe beitragsfrei.
    Finanziert der Arbeitnehmer die Beiträge aus Entgeltumwandlung, sind die Beiträge auch über das Jahr 2008 hinaus bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemesseungsgrenze von der Sozialversicherung befreit. Eine entsprechende Regelung wurde durch den Bundestag am 08.11.2007 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 30.11.2007 ebenfalls zu.
    Die Einzahlung in die Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind auf 2.592 € begrenzt. Sofern keine Versorgungszusage vor dem 01.01.2005 (= pauschalbesteuerte Direktversicherung) erteilt wurde, erhöht sich dieser Beitrag um weitere 1.800 €.
    Dieser Beitrag ist dann nur steuerfrei.
    Bei der Auszahlung kann zwischen monatlicher, lebenslanger Rente oder Kapitalauszahlung (voll oder zu 30%) gewählt werden. Die Auszahlungen sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung.


    Ich glaube zu wissen was Du meinst. Verzichte ich auf einen Teil meines Nettogehalts erhalte ich staatliche Zulagen und kann diese dann im Rahmen der Sonderausgaben bei seiner Steuererklärung geltend machen.
    Dies ist für mich allerdings Augenwischerei und für diese Anlageform benötige ich auch den AG nicht zwingend.
    Außerdem muss ich auch hier mein bereits verseuertes Geld nachgelagert versteuern.
    Dies ist für mich keine wirkliche Betriebliche Altersvorsorge , wie sie ursprünglich vom Gesetzgeber gewollt war.

    Diesen Weg habe ich noch kein einziges Mal einen Kunden empfohlen.

    mfg
    mike

  13. Avatar von Schnippi
    Schnippi ist offline

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    Standard AW: Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

    komm, lass gut sein....

    Ich will auf garnichts heraus, ausser dass ich hier die ganze Zeit auf Deine Fragen reagiert habe.

    Ich hatte lediglich eine Frage gestellt, die Licht ins Dunkle bringen sollte - und zwar an den Themenstarter gerichtet.

    Seine Beschreibung hörte sich extrem nach dem von mir geschilderten Thema an.

    Um das hier zu beenden:
    - ich habe nie behauptet, dass dieser Durchführungsweg sinnvoll ist - ganz im Gegenteil (siehe meinen Beitrag vom 20.04. / 15.18 Uhr):

    ... Das nennt sich dann "Nettolohnumwandlung". Nicht besonderst ratsam - aber möglich!...

  14. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

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    Standard AW: Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge

    Hallo,

    mich würde mal vom Themenstarter interessieren, ob sich seine Frage bereits geklärt hat. Leider kommt hier immerwieder zuwenig Feedback seitens der Leute die sich helfen lassen.

    Gruß, Chris

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