Möglichkeit der Sondertilgung bei einer Baufinanzierung
Hallo..
seit vier Jahren habe ich zusammen mit meiner Frau und meinen drei Kindern ein Haus. Wir haben fast die gesamte Kaufsumme über eine Bank finanzieren lassen. Wir haben eine Abtragung von 1100 Euro im Monat, was für uns eine sehr hohe monatliche Belastung darstellt.
In etwa fünf Jahren bekomme ich eine Lebensversicherung über ca. 40000 Euro ausgezahlt. Um unsere monatliche Belastung zu senken, würde ich gerne mindestens die Hälfte des Geldes aus der Lebensversicherung auf das Baudarlehen einzahlen.
Sind solche Sondertilgungen immer möglich? Oder muss das explizit im Darlehensvertrag stehen?
AW: Möglichkeit der Sondertilgung bei einer Baufinanzierung
Hallo Fuchs,
Sondertilgungen sind nur dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich, wenn diese im ursprünglichen Kreditvertrag vereinbart worden sind.
Die anstehende LV-Auszahlung war doch zum Finanzieurngszeitpunkt bereits absehbar. Wurde vielleicht ein Teil der Finanzierung ja nur bis zum Ablauf der Lebensversicherung fest vereinbart? Dann können Sie diesen Teil natürlich auch ablösen, wenn die Zinsbindung endet.
Falls dies nicht zutrifft und keine Sondertilgungsvereinbarungen getroffen worden sind, können Sie nur bei Ihrer Bank anfragen, ob diese bereit ist eine entsprechende Sondertilgung zuzulassen.
AW: Möglichkeit der Sondertilgung bei einer Baufinanzierung
Hallo
Und wenn nicht, müssen Sie ein Jahr warten. Ich gehe davon aus, das sie eine Zinsbindung von 10 Jahren haben. Am Ende dieser Frist ist eine Sondertilgung in beliebiger Höhe machbar.
AW: Möglichkeit der Sondertilgung bei einer Baufinanzierung
Vielleicht noch kurz der Hinweis, dass eine Sondertilgung grundsätzlich auch nicht mit einer Ratenreduzierung einher geht, denn meistens bleibt die Annuitätische Rate, so er denn eine hat, aber auch bei einem endfälligen Darlehen reduziert die Sondertilgung die Zinszahlung nicht! Auch hier bedarf es dieser Möglichkeit eines Passus in dem Darlehensvertrag.
Es sei denn - wie Herr Thiemann zurecht andeutet - ist ein Teil des Darlehens ( möglicherweise in Höhe der Ablaufleistung ) separiert worden, dann fällt das Darlehen ja nach Kompletttilgung weg!
Ich vermute aber, dies bzw. die LV Ablaufleistung wurde im Finanzierungskonzept nicht berücksichtigt!