Vorzeitige Ablösung des Kredits von Bank verweigert
Hallo,
letztes Jahr im August habe ich einen Kredit bei einer Bank aufgenommen, von der ich schon öfter Werbung für Kredite erhalten habe. Der Zinssatz liegt bei 11, ? %. Letztes Jahr hatte ich keine andere Möglichkeit, aber der Zinssatz ist doch der Wahnsinn. Ich würde gerne den Kredit ablösen, indem ich bei einer anderen Bank einen zu einem günstigeren Zinssatz aufnehmen. Darüber habe ich mit der Kreditbank gesprochen, die mir daraufhin signalisierte, sie sei nicht bereit, mich vorzeitig aus dem Kreditvertrag zu entlassen.
AW: Vorzeitige Ablösung des Kredits von Bank verweigert
Hallo Expiso,
wenn es sich um einen Standard-Ratenkredit handelt, sollte ein Kündigungsrecht bestehen (6 Monate Kündigungssperrfrist nach Aufnahme des Kredites + 3 Monate Kündigungsfrist).
Sehen Sie bitte in Ihren Kreditvertrag. Dort müßte das entsprechend vermerkt sein.
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Guten Abend,
achte vor allen Dingen bei einer Ablösung nicht nur auf den eff. Jahreszins. Auch erneut zu bezahlende Bearbeitungs-und andere Gebühren sollten in die Kalkulation mit einfließen.
Oftmals läuft der Kredit zwar zu besseren Konditionen, hat sich trotz allem jedoch verteuert.
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Seriöse Kreditanbieter lassen einen i. d. R. einfach aus einem noch laufenden Vertrag. Ich habe mehrmals umgeschuldet (vor allem aufgrund günstigerer Konditionen) und hatte nie mit einer Wartezeit oder einer Vorfälligkeitsentschädigung zu tun. Den letzten Kredit habe ich nach 5 Monaten gekündigt bzw. der neue Kreditgeber hat das für mich gemacht.
Es gibt wohl sowas wie ein Gentlemen-Aggrement zwischen den seriösen Instituten. Falls jemand dazu was genaueres weiß, wäre ich über Infos dankbar.
Also immer auf die Seriösität achten und viel über den künftigen Kreditgeber recherchieren.
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Guten Abend Halhal,
von einer eventuell bestehenden Wartezeit bekommt der Kunde in 95% der Fälle überhaupt nichts mit.
Die ablösende Bank wird über die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist informiert und der Betrag zurücküberwiesen. Hier wird er auf sog. Ablösekonten "zwischengelagert" und verzinst. Die bis zum Ablösetermin fälligen Raten werden überwiesen und der Restbetrag folgt zum Stichtag.
Wie die Situation sich in Zukunft verhält bleibt abzuwarten, da der Gesetzgeber in letzter Zeit verstärkt die Rechte der Kreditnehmer stärkt und überhöhten Gebührenmodellen somit einen Riegel vorschiebt.
Letzte Gesetzesänderung:
Banken müssen Gelder, die zur Ablösung bestimmt sind
annehmen, auch wenn der Betrag zur vollständigen Ablöse nicht ausreicht. Somit gilt der Geldeingang als Sondertilgung.