Hallo,
folgendes Szenario:
Person A hat vom Finandienstleistungsunternehmen B einen Handelsvertretervertrag bekommen.
Person A will darin etwas zum Nachteil des Unternehmens ändern lassen.
A und B haben sich darauf geeinigt, dass dafür von der Provision ein Teil einbehalten wird, und auf ein Tagesgeldkonto fließt.
Dieses Tagesgeldkonto soll so geführt sein, dass weder A noch B einfach so an das Geld herandürfen, sondern sich B nur bedienen darf, wenn entsprechende Rückansprüche entstehen, die durch ein bereits bestehendes Stornoreservekonto nicht gedeckt werden können. Entweder würde B direkt die entsprechenden Gelder einbehalten und auf das Konto zahlen, oder A zahlt das Geld ein.
Nun meine frage:
Wie ließe sich dies genau lösen, um den entsprechenden Zweck, nämlich die Bildung einer Sicherheit für den Unternehmer, zu erreichen? Durch eine Abtretung? Oder wie könnte man dies lösen? Auch eine andere Anlageform wäre notfalls denkbar.