Kündigung von Einzelleistungen in der privaten Krankenversicherung
Guten Abend,
ich bin privat krankenversichert und habe in meinem Leistungspaket bestimmte Einzelleistungen, die ich auch gesondert bezahle. Dazu gehört z.B. auch das Krankentagegeld, da ich selbstständig bin.
In den letzten zwei Jahren war ich dreimal krank und zwar so, dass ich nicht arbeiten konnte und das Krankentagegeld in Anspruch genommen habe. Das war meiner Krankenkasse anscheinend zuviel, daher kündigte sie mir diese Zusatzleistung zum 31.03.2010.
Kann sie das so einfach, auch wenn im Vertrag nichts über eine Beschränkung der Krankentage vermerkt ist?
AW: Kündigung von Einzelleistungen in der privaten Krankenversicherung
Hallo
Kann Sie, in den ersten 3 Jahren nach Versicherungsbeginn. Versicherungsbeginn ist hier Beginn der Krankentagegeldversicherung und nicht der Vollversicherung.
AW: Kündigung von Einzelleistungen in der privaten Krankenversicherung
Hallo,
Was Gerd geschrieben hat ist grundsätzlich richtig!
Sollte es sich jedoch in diesem Fall um nachweislich nicht "erschlichenes" Krankengeld handeln, ist für diese Kündigung eines Vertragsbestandteils durchaus ein Widerspruch bzw. Klage zu empfehlen.
Es gibt hierfür zahlreiche Beispiele , bei denen die Gerichte den Klageführenden folgen konnten und positiv entschieden haben.