Berücksichtigung von Kinderzeiten bei der privaten Rente

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  1. Avatar von Blümelein
    Blümelein

    Frage Berücksichtigung von Kinderzeiten bei der privaten Rente

    Hallo alle miteinander!

    Meine Frau und ich haben drei Kinder. Bei der gesetzlichen Altersrente meiner Frau werden die Erziehungszeiten der Kinder ja auch in irgendeiner Form angerechnet. Wie ist es aber bei der privaten Rente? Wir haben beide eine private Altersvorsorge, meine Frau hat einen Riester-Vertrag und ich zahle in eine Pensionskasse ein. Kann einer von uns beiden sich die Erziehungszeiten für unsere drei Kinder auf diese Form der Altersvorsorge anrechnen lassen? Oder geht das grundsätzlich nur bei der gesetzlichen Rente? Das fände ich nicht in Ordnung, weil man ja in dieser Zeit wirklich kein Geld verdienen konnte und trotzdem „gearbeitet“ hat.

    Hat dazu jemand Informationen?

    Danke, Blümelein

  2. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Berücksichtigung von Kinderzeiten bei der privaten Rente

    Man muß schon private und gesetzliche Rente auseinanderhalten. Kindererziehungszeiten gibt es nur in der gesetzlichen Rente.

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