Ich hätte mal eine Frage, die mich schon seit einiger Zeit beschäftigt. Ich habe mir sagen lassen, dass in der Zeit, in der man Ausbildungsvergütung bekommt auch Kindergeld erhält.
Ich bekomme derzeit Kindergeld und werde bald mit der Ausbildung anfangen. So weit ich weiß, ist der Freibetrag bei Kindergeld 8.000 Euro.
Was ist, wenn man ein par Euro mehr verdiene als der Freibetrag?
Stimmt es, dass sich der zu versteuernde Betrag durch die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte verringert? Das alles ist für mich ein bisschen zu kompliziert: Wer kann es mir vereinfacht erklären?
Ich hätte mal eine Frage, die mich schon seit einiger Zeit beschäftigt. Ich habe mir sagen lassen, dass in der Zeit, in der man Ausbildungsvergütung bekommt auch Kindergeld erhält.
Ich bekomme derzeit Kindergeld und werde bald mit der Ausbildung anfangen. So weit ich weiß, ist der Freibetrag bei Kindergeld 8.000 Euro.
Was ist, wenn man ein par Euro mehr verdiene als der Freibetrag?
Stimmt es, dass sich der zu versteuernde Betrag durch die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte verringert? Das alles ist für mich ein bisschen zu kompliziert: Wer kann es mir vereinfacht erklären?
Besten Dank und Gruß,
Wilfried
Hallo Wilfried,
dein zu versteuerndes Einkommen darf die 8.000 Euro nicht überschreiten. Falls Du das tust, dann musst Du für das erhaltende Kindergeld eine Rückzahlung in Anspruch nehmen, sprich Du musst das Kindergeld zurückbezahlen.
die Berechnung, ob du bzw. deine Eltern noch Kindergeld bekommen, lässt sich relativ leicht feststellen:
Bruttoeinkommen (falls keine weiteren Einkünfte erzielt werden)
-Werbungskosten (pauschal 920€, oder laut Nachweis)
-freiwillige private Kranken/Pflegeversicherung, Zahnzusatzversicherung
-Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
-Aufwendungen für eine Betriebliche Altersversorgung
=Einkünfte des Kindes als Grundlage für die Gewährung von Kindergeld
Ist das Ergebnis grösser 8004€, kein Kindergeld! (auch wenn nur um 1€ höher)
Du siehst, es gibt mehrere Stellschrauben um die 8004 € zu unterschreiten.
Man sollte sich jedoch zu Beginn des Jahres Gedanken darüber machen, und auch evtl. feststehende "Lohnerhöhungen" berücksichtigen.